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Dietmar Woidke
SPD
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Frage von Petra M. •

Frage an Dietmar Woidke von Petra M. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Guten Tag Herr Ministerpräsident,

ich möchte gerne von Ihnen wissen, ob Sie noch immer die Meinung vertreten, dass Brandenburg aufgrund der sandigen, nährstoffarmen Böden mehr Nutztiere und/oder Gülle benötigt? Ist diese Auffassung angesichts der Auswirkung auf unser Trinkwasser, Tierschutz und die biologische Vielfalt noch angebracht?

Einen schönen Tag wünscht Ihnen eine interessierte Wählerin aus MOL

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau M.,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch, die ich gern beantworte. Sie haben sehr präzise Fragen gestellt, die aber enorm komplexe Themen berühren. Deshalb bitte ich um Ihr Verständnis, wenn ich etwas ausführlicher antworten muss.

Die Landwirtschaft ist uns als Wirtschaftsfaktor sehr wichtig, denn sie schafft Beschäftigung und Investitionen in den ländlichen Räumen. Wir wollen, dass dies auch so bleibt, und haben im vergangenen Jahr unser Programm „Neue Perspektiven für die ländlichen Räume Brandenburgs“ verabschiedet. Gerade in den letzten Jahren hatte die Landwirtschaft aufgrund von schwierigen Witterungsbedingungen und ungünstigen natürlichen Standortbedingungen mit starken Ertragsschwankungen bei Tierfutter und Nahrungsmitteln zu kämpfen. Dies betraf die konventionell und ökologisch wirtschaftenden Landwirte gleichermaßen.

Tierhaltung
Die unterdurchschnittlichen natürlichen Produktionsbedingungen in Brandenburg wie z. B. die geringen Niederschläge und die schlechten Böden bieten ungünstige Voraussetzungen für eine wettbewerbsfähige Produktion auf den globalisierten Agrarmärkten. Umso wichtiger sind die Veredlung pflanzlicher Erzeugnisse in Form von Tierhaltung und deren Nutzung als nachwachsender Rohstoff auf dem Wege einer energetischen oder stofflichen Verwertung. Daher ist die Nutztierhaltung ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum – gerade bei uns in Brandenburg. Sie sorgt für Arbeitsplätze und erzeugt Produkte mit regionaler Herkunft.

Brandenburg ist das Flächenland mit dem niedrigsten Tierbestand, d. h. mit weniger als 0,5 Großvieheinheiten pro Hektar. In der Wendezeit wurden bis zu 80 % der Tierbestände abgebaut. Vom Rückgang waren dabei vor allem die Rinder-, Schweine- und Schafhaltung betroffen, die sich erst sehr langsam wieder erholen. Lediglich in der Geflügelhaltung ist ein Zuwachs zu verzeichnen.

Der heutigen Landwirtschaft wird zunehmend unterstellt, für ökologische Fehlentwicklungen verantwortlich zu sein. Ist das wirklich so? Sind nicht die Ansprüche der Verbraucher an die Landwirtschaft gerade in jüngster Zeit gestiegen? Stand früher ausschließlich die Produktion ausreichender und gesunder Nahrungsmittel im Vordergrund, spielt heute die nachhaltige Produktion eine immer größere Rolle. Natur- und Klimaschutz, Tierwohl und Biodiversität sind wichtige Punkte, auf die die Verbraucher heute großen Wert legen. Wir sind der Meinung, dass sich die Landwirtschaft darauf einstellen muss. Der Verbraucher fordert zu Recht nicht nur gesunde Nahrungsmittel, sondern auch deren nachhaltige Produktion. Die Tierschutzpolitik der SPD-Landtagsfraktion verbindet wirtschaftliche Interessen der Bauern und das Tierwohl in den landwirtschaftlichen Betrieben des Landes.

Für uns ist Tierschutz ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Politik. Tierschutz ist ein elementarer Bestandteil sowohl bei unseren Initiativen in der Ernährungs- und Verbraucherschutzpolitik, als auch bei unseren Standpunkten zur Landwirtschafts- und Umweltpolitik. Der verantwortungsvolle und artgerechte Umgang mit Tieren ist für uns eine ethische Verpflichtung. Die Anforderungen an den Tier- und Umweltschutz sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) festgelegt. In Deutschland haben wir sehr hohe Standards und trotzdem gibt es mit einigen wenigen Tierhaltern Probleme. Es gibt nicht den guten tierfreundlichen Kleinbauern mit glücklichen Kühen und Schweinen auf der Weide und auch nicht den bösen gewerblichen Tierhalter. Auch bei der Freilandhaltung gibt es Tierhalter, die sich nicht an die gesundheitlichen Standards halten und den Tieren im Winter keinen waren Unterstand bieten oder im Sommer nicht ausreichend Schatten und Wasser. Deshalb setzen wir uns mit aller Kraft dafür ein, die Haltungsbedingungen weiter zu verbessern.

Fast 104.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger haben 2016 eine Volksinitiative gegen Massentierhaltung unterzeichnet. Das zeigt: Wir alle sind uns bewusst, dass das Tierwohl eine gesellschaftliche Aufgabe ist. Die Initiative hat umfassende Forderungen in den Landtag eingebracht, mit denen wir uns ausführlich und intensiv beschäftigt haben.

Seit 2017 werden nur noch Stallum- und Neubauten für Betriebe gefördert, die einen Tierbestand von zwei Großvieheinheiten pro Hektar haben. Die Förderanforderungen übersteigen die gesetzlich geforderten Bedingungen deutlich. In der Tierhaltung gibt es nur noch eine Premiumförderung.

Es wurde ein Tierschutzplan mit vielen Handlungsempfehlungen entwickelt, der Haltungsbedingungen verbessert und Regelungen zum Verzicht auf das Kupieren von Schwänzen und das Kürzen von Schnäbeln enthält. Der Antibiotikaeinsatz wird reduziert. Der Tierschutzplan wurde gemeinsam mit Landwirtinnen und Landwirten, dem Aktionsbündnis Agrarwende, der Wissenschaft und den Interessenverbänden der Landwirtschaft und des Tierschutzes auf den Weg gebracht. Damit ist Brandenburg besser aufgestellt als viele andere Bundesländer.

In Brandenburg gibt es einen hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten, der die Landesregierung unabhängig zu Fragen der Tierhaltung berät. Er ist Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Tierhalter. Zukünftig soll es Modell-, Konsultations- und Demonstrationsbetriebe in Brandenburg geben, um bessere Haltungsbedingungen in der Praxis zu erproben und sie dann in der Breite in den Betrieben anzuwenden. Die Konsultationsbetriebe stellen bestimmte Haltungsformen anderen Betrieben zur Verfügung (betriebsinternes Versuchswesen). In die Demonstrationsbetriebe kann die „Öffentlichkeit schauen“. Modellbetriebe sind Betriebe, die eine neue Technologie ausprobieren. Die Belastungen sollen für die Betriebe entsprechend ausgeglichen werden. Im Gegenzug geben die Betriebe ihre technologischen Erkenntnisse weiter.

Die Weidetierhaltung ist seit Jahrhunderten ein fester Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Kaum ein anderer Berufsstand ist derart eng mit der Natur und den Jahreszeiten verbunden wie der des Schäfers. Leider honorieren das die Verbraucher nicht in dem Maße, wie es für den Erhalt der Branche erforderlich wäre. Daher sollen alle Möglichkeiten genutzt werden, die die zweite Säule im Kulturlandschaftsbereich bietet. Von den derzeit 18 Millionen Euro jährlich ausgereichten KULAP-Mitteln, erhalten die Schäfer 2,9 Millionen Euro. Die Pflege von Heide und Trockenrasen wurde finanziell viel besser ausgestattet. Bei der extensiven Grünlandbewirtschaftung haben wir einen Beweidungszuschlag von 80 bzw. 85 Euro pro Hektar eingeführt.

Agroenergie und Biomasse
Biogasanlagen in Brandenburg nutzen überwiegend einen Mix aus nachwachsenden Rohstoffen und Wirtschaftsdünger wie Gülle oder Festmist zur Energiegewinnung. Derzeit werden laut Expertenschätzung landesweit etwa 50 Prozent des Wirtschaftsdüngers energetisch genutzt. Entscheidend für die Beurteilung von Biogasanlagen sind ihre CO2-Bilanz und ein umweltschonender Anlagenbetrieb.

Die Erzeugung von erneuerbarer Energie in ländlichen Räumen öffnet neue Einkommensperspektiven für unsere Land- und Forstwirte, stärkt Wirtschaftsstrukturen und setzt erhebliche Entwicklungschancen für Anlagenhersteller und das regionale Handwerk frei. Sie schafft neue Arbeitsplätze, darunter auch in der Biomassenutzung. Finanzielle Vorteile aus der Biomassenutzung ergeben sich für die Landwirtschaft entweder durch direkte Erlöse oder in Form von Kostenersparnissen. Unser Ziel ist, die ungenutzten Potenziale an Wirtschaftsdüngern und Bioabfällen zu erschließen und die Biomassenutzung umweltverträglich auszubauen, d.h. potenzielle ökologische Konflikte (u.a. mit dem Boden- und Grundwasserschutz, dem Immissionsschutz, Flächenkonkurrenz) frühzeitig erkennen und durch angemessenen Rahmenbedingungen und Verfahren zu minimieren.

Gewässerschutz und gewässerverträgliche Landwirtschaft
Gewässer haben eine besondere Bedeutung für den Naturschutz und der vernünftige Umgang mit dem Wasserhaushalt stellt im Zusammenhang mit dem Klimawandel eine besondere Herausforderung dar. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Bundesländer zu einem Interessenausgleich zwischen Nutzung und gebotenem Schutz. Es ist unser Ziel, im Interesse der Grundwasserneubildung und um Reserven für Niedrigwasserphasen zur Verfügung zu haben, möglichst viel Wasser in der Landschaft zurückzuhalten. Weitere wichtige Schwerpunkte unserer Arbeit liegen zukünftig im verbesserten Wassermanagement vorhandener Rückhaltesysteme, im Ersatz verschlissener Anlagen und in der naturnahen Entwicklung des Gewässernetzes. Wir wollen die Mittel der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) zielgerichteter für Umwelt-, Klima- und Wasserschutz einsetzen. Leistungen für die Allgemeinheit und gerade auch für sauberes Wasser mit dem Ziel der Nitratreduktion müssen wesentlich stärker honoriert werden.

Mit der Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetzes hat das Land die Grundlagen für eine naturnähere und bedarfsorientierte Gewässerunterhaltung durch Einführung des differenzierten Flächenmaßstabes bei der Erhebung von Unterhaltungsgebühren und die Möglichkeit der direkten Mitgliedschaft der Flächeneigentümer in den Wasser- und Bodenverbänden geschaffen.

Im Rahmen der Novelle des Brandenburgischen Wassergesetzes wurde die Landesregierung aufgefordert, in Kooperation mit dem Berufsstand ein Programm zur freiwilligen Anlage extensiv bewirtschafteter Gewässerrandstreifen an Fließgewässern auf einer Breite von 10 m und an Standgewässern von 20 m initiieren, um die diffusen Nährstoffeinträge aus der Fläche zu reduzieren. Angestrebt wird auf diesen Flächen gleichfalls eine angepasste Landnutzung zur Vorbeugung von Abschwemmungen, so dass das mögliche Maßnahmenspektrum von einem reinen Düngemittel- und Pflanzenschutzmittelverzicht unter Beibehaltung der Nutzung über produktionsintegrierte Maßnahmen, Extensivierungen und Landnutzungsänderungen bis hin zum Nutzungsverzicht reichen soll. Dieses Programm bezieht sich insbesondere auf die Flächenkulisse, für die im 2. Bewirtschaftungszyklus der EU-WRRL 2015 der Maßnahmenbedarf an Gewässerrandstreifen an die EU gemeldet wurde.

Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihre Fragen beantworten konnten.

Herzliche Grüße
Ihr
Dietmar Woidke

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