(...) Gleichwohl derartige Regelungen in den Geschäftsordnungen der Landtage von Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt bereits Eingang gefunden haben, halte ich solche Schritte trotzdem für problematisch. Die Geschäftsordnung des Bundestages an der AfD und deren Personal auszurichten, birgt auch die Gefahr, diese Partei völlig unnötiger Weise in eine Märtyrerrolle zu drängen und aufzuwerten. Den Gefallen sollten wir ihnen nicht tun. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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