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Diether Dehm
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Frage von Ingmar W. •

Frage an Diether Dehm von Ingmar W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Diether Dehm,

Sie bekamen spätestens am 24. Juni 09 einen Offenen Brief von mir, bezüglich Ihres Mitarbeiters und Direktkandidaten für die Partei DIE LINKE, Uwe Hiksch. In diesem Offenen Brief forderte ich Sie auf, sich zu den Ungereimtheiten Ihres Mitarbeiters Uwe Hiksch in der Sache meines m.E. immer noch gültigen Arbeitsrechtsverhältnis mit dem Naturfreunde Deutschlands e.V., welcher von Uwe Hiksch als dessen Vorstandsmitglied unterzeichnet wurde und unter sehr dubiosen Umständen als nicht gültig erklärt wurde.

Ich bitte Sie hiermit nochmals sich zum Verhalten Ihres Mitarbeiters hinsichtlich seiner Angehörigkeit und Verpflichtung gegenüber den Statuten der Partei DIE LINKE zu äußern. Ich kann es ehrlich gesagt nicht glauben, dass Sie sich dazu nicht positionieren - gerade im Wahlkampf, wo es doch laut Aussagen der Linken um Menschlichkeit, Soziales und vor allem
um politische Transparenz - alles unter dem Stichwort "Original Sozial" - geht und in diesem Fall vor allem um Vorwürfe gegen einen Direktkandidaten für den Deutschen Bundestag.

Sollten Sie wider Erwarten nichts von diesem Brief wissen, so bitte ich Sie diese Mail als Bitte um Kenntnisnahme und Stellungnahme zu verstehen. Für diesen Fall der Brief als Link:
http://kanzelwandhaus.wordpress.com/2009/06/18/der-sozialistische-gang-des-uwe-hiksch

In Erwartung einer baldigen Stellungnahme verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

Ingmar Wengel

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Wengel,

Zeit meines Lebens habe ich mich geweigert, Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in ihrem außerhalb der Arbeitszeit liegenden Verhalten zu bewerten, zu gängeln oder zu maßregeln.

Ich würde einen Dreck tun, wenn z. B. mein Arbeitgeber über mich den Richter spielen wollte – besonders dann, wenn Aussage gegen Aussage steht. Bedenken Sie, dass auch das Arbeitsrecht Mitarbeiter vor solcherlei Ausuferung und Arbeitgeberwillkür schützt.

Was erwarten Sie? Dass ich ihm Kündigung androhe oder antue, um das zu erzwingen, wofür der Rechtsstaat die Gerichte und die möglichst unabhängige Rechtssprechung gesetzt hat?

Der demokratische und soziale Rechtsstaat will das, was Sie mit Ihrem Schreiben wohl erwirken wollen, ausdrücklich nicht.

Ich habe ausschließlich die nach dem Arbeitsvertrag zu erbringende Tätigkeit zu bewerten. Was Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in ihrer Nicht-Arbeitszeit in Vereinen o ä tun, entzieht sich der Bewertung durch Arbeitgeber. So will es der Rechtsstaat.

DIE LINKE ist eine durch und durch rechtsstaatliche Partei, die u. a. auch die Unschuldsvermutung als unverzichtbaren Teil der zivilisierten Gerichtsbarkeit anerkennt und will.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Diether Dehm