Wann kommt die amtsangemessene Alimentation für Bundesbeamte und Soldaten?
Sehr geehrte Frau Herbstreuth,
warum müssen Bundesbeamte und Soldaten trotz mehrerer Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt am 17.09.2025) zur Beamtenbesoldung und der Ankündigung des Bundesinnenministers im Januar diesen Jahres "in wenigen Wochen" ein Gesetz vorzulegen weiterhin darauf warten angemessen alimentiert zu werden? Wie stehen Sie darüberhinaus dazu, dass im Referentenentwurf ein fiktives Partereinkommen angenommen wird, welches alle Interessenverbände unisono als juristisch höchst fragwürdig betrachten und welches auch noch rückwirkend zum Jahr 2021 angewendet wird, um Nachzahlungen möglichst niedrig halten zu können? Als Berufssoldatin gehe ich davon aus, dass Sie mein Anliegen auch persönlich nachvollziehen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Als ehemalige Berufssoldatin kann ich den Unmut vieler Bundesbeamter und Soldaten gut nachvollziehen. Wer besondere Pflichten für unseren Staat übernimmt, muss sich darauf verlassen können, dass der Dienstherr seiner verfassungsrechtlichen Verantwortung nachkommt.
Dass trotz der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts noch immer keine abschließende gesetzliche Regelung vorliegt, ist unbefriedigend. Der Referentenentwurf befindet sich weiterhin in der Abstimmung und wurde noch nicht dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Einen verlässlichen Zeitpunkt für mögliche Nachzahlungen kann ich daher derzeit nicht nennen.
Das A & O bei der Alimentation sind Transparenz, Rechtssicherheit und eine vollständige Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben. Berechtigte Ansprüche dürfen nicht durch neue Berechnungsmodelle nachträglich kleingerechnet werden.
Die Annahme eines fiktiven Partnereinkommens sehe ich deshalb kritisch, insbesondere bei einer rückwirkenden Anwendung ab 2021. Hier braucht es eine sorgfältige rechtliche Prüfung und eine nachvollziehbare Begründung.
Ich begleite das Thema aufmerksam, bin innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion jedoch nicht selbst Berichterstatterin. Zuständig ist meine Kollegin Vivian Tauschwitz.
Am Ende muss eine faire, nachvollziehbare und verfassungsfeste Lösung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Diana Herbstreuth

