Unterhaltsvorschuss bis 15 Jahre? Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrte Frau Herbstreuth, die Ministerin Frau Prien (Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) hat vor, gegen ihre Aufgabe zu arbeiten! Anstatt die Kinder und Jugend zu unterstürtzen, will sie den Lebensunterhalt der Kinder ab den 15. Jahr stutzen.
Sind nicht die Kinder der Grundstein unserer Gesellschaft? Warum wird nicht der säumige Zahler vom Staat nicht zur Zahlung gezwungen. Der Elternteil, der bereits keinen Unterhalt bekommt, ist schon sehr damit beschäftigt, seine Kinder durch zu bekommen. Und dann ab 16 Jahre, wenndie Kosten steigen, auch noch die Familien allein lassen? Hier ist es doch an dem säumigen Elternteil eine Pflicht, seinen Zahlungen nachzukommen und der Staat könnte hier eine große Hilfe! Wer säumig wird, sollte die Rechnung zahlen und nicht das Kind, was gerade in seiner Entwicklung ist.
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Frage. Kinder dürfen nicht darunter leiden, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Der Unterhaltsvorschuss ist deshalb eine wichtige Unterstützung für Alleinerziehende und ihre Kinder.
Nach der derzeit geltenden Rechtslage kann Unterhaltsvorschuss unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 18. Geburtstag gezahlt werden. Diskutiert wird, diese Altersgrenze künftig auf 16 Jahre abzusenken. Beschlossen ist eine solche Änderung bislang allerdings nicht.
Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Das belastet Bund, Länder und vor allem die Kommunen. Gleichzeitig darf es nicht sein, dass zahlungsfähige Elternteile sich dauerhaft ihrer Verantwortung entziehen und die Kosten am Ende von der Allgemeinheit getragen werden.
Deshalb muss genauer unterschieden werden. Manche Eltern können tatsächlich nicht zahlen. Andere wären dazu in der Lage, kommen ihrer Verpflichtung aber trotzdem nicht nach. In diesen Fällen müssen die Behörden konsequenter handeln können. Dazu gehören ein besserer Datenaustausch, schnellere Verfahren und eine wirksamere Vollstreckung.
Eine Reform muss daher sowohl Kinder und Alleinerziehende verlässlich absichern, als auch diejenigen stärker zur Verantwortung ziehen, die zahlen könnten, es aber nicht tun.
Mit freundlichen Grüßen
Diana Herbstreuth

