Diana Herbstreuth
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Frage von FRank H. •

Chatkontrolle Vorstoß der CDU im EU Parlament Was tun Sie, um meine persönlichen Daten zu schützen?

Welche Weisung erteilt die Bundesregierung der ständigen Vertretung in Brüssel? Wird diese Weisung veröffentlicht? Und wenn nein warum nicht? Wie kann es sein dass hierzulande dieses Verfahren abgelehnt wird, es bei einer Abstimmung in der EU dann doch durch die Hintertür mit Tricks durchgewunken wird?

Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage. Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt ist ein wichtiges Anliegen. Gleichzeitig darf es keine anlasslose Kontrolle privater Nachrichten und keine Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geben.

Bei der beschlossenen Regelung handelt es sich um eine bis zum 3. April 2028 befristete Übergangslösung. Sie erlaubt Anbietern weiterhin freiwillige Maßnahmen zur Erkennung und Meldung entsprechender Inhalte. Eine allgemeine Pflicht zur Durchsuchung sämtlicher privater Nachrichten ist damit nicht verbunden. Davon zu unterscheiden sind die Verhandlungen über eine dauerhafte europäische Regelung.

Die deutsche Vertretung im Rat handelt auf Grundlage einer innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Weisung. Diese wird dem Deutschen Bundestag übermittelt, aber während laufender Verhandlungen nicht zwingend öffentlich gemacht. Dafür kann es nachvollziehbare Geheimschutzgründe geben, etwa den Schutz der deutschen Verhandlungsposition. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Weisung dauerhaft geheim bleiben muss.

Nach Abschluss der Verhandlungen muss erneut geprüft werden, ob die Gründe für eine vertrauliche Behandlung noch bestehen. Gerade bei einer Regelung, die Grundrechte und die Vertraulichkeit privater Kommunikation berührt, halte ich größtmögliche Transparenz für notwendig. Wenn eine Veröffentlichung weiterhin abgelehnt wird, muss dies konkret begründet werden. Ein pauschaler Verweis auf Vertraulichkeit reicht aus meiner Sicht nicht aus.

Für die dauerhafte europäische Regelung bleibt entscheidend, dass Kinderschutz wirksam gestärkt werden muss, ohne die Kommunikation unbescholtener Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig einzuschränken.

Mit freundlichen Grüßen

Diana Herbstreuth, MdB

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