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Tobias Koch
Eine ausdrücklich formulierte Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Videos enthält der Medienstaatsvertrag derzeit nicht. Allerdings sieht die europäische KI-Verordnung künftig Transparenzpflichten für bestimmte KI-generierte Inhalte vor. Diese Vorgaben werden verbindlich umzusetzen sein.
Natürlich muss es auch im Umland eine faire Aufteilung von Kosten und Verantwortung geben. Der Hamburger Haushalt darf aber nicht dauerhaft das Risiko eines Milliardengrabs tragen.
Die genaue vertragliche Ausgestaltung des Vorhabens rund um die Unterbringung des Naturkundemuseums im Elbtower liegt beim Senat. Entsprechend sollte diese Frage von den zuständigen Behörden geprüft werden.
Das von Ihnen angesprochene Thema wird ausschließlich auf Bundes- und EU-Ebene entschieden. Zuständig ist daher nicht die Hamburgische Bürgerschaft, sondern die Bundesregierung. Unabhängig davon lehnen wir in Hamburg eine anlasslose, großflächige Überwachung privater Kommunikation entschieden ab.
Wenn Israel als Aggressor dargestellt wird und die Verantwortung der Hamas völlig ausgeblendet bleibt, ist das eine gefährliche Verkürzung und eben eine Täter-Opfer-Umkehr.