Wie können sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren dem Beschluss zuzustimmen der den Afghanischen Menschen die Einreise zu verweigern die versprochen wurde. Hat ihre Partei jeden Anstand verloren ?
Das hat die SPD offiziell bekannt gegeben!
Bin auf die Begründung neugierig,
Sehr geehrter Herr O.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 10. Dezember. Als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für Oldenburg und das Ammerland antworte Ihnen natürlich sehr gerne darauf.
Mit Stand vom 10. Oktober 2025 befinden sich noch insgesamt 1.901 afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage in Pakistan. Darunter sind 219 Ortskräfte oder Angehörige von Ortskräften. 60 Personen sind Teil
der „Menschenrechtsliste“ 595 Personen haben eine Aufnahmezusage im Rahmen des „Überbrückungsprogramms“ und 1.027 im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms.
Für uns steht weiterhin fest: Alle Personen mit einer rechtsverbindlichen Aufnahmezusage müssen tatsächlich von Deutschland aufgenommen werden. Nur so können wir Vertrauen wahren und werden unserer internationalen Verantwortung gerecht. Gleichzeitig zeigen sich deutlich die Versäumnisse der ehemaligen Außenministerin. So wurden Aufnahmezusagen erteilt, ohne die notwendigen sicherheitsrelevanten Vorbereitungen ausreichend zu treffen. Diese Nachlässigkeiten wirken bis heute nach. Sie führen dazu, dass tausende Menschen, oft unter schwierigen Bedingungen in Drittstaaten wie Pakistan ausharren müssen.
Das Bundesinnenministerium hat inzwischen bestätigt, dass Personen, die eine rechtsgültige Aufnahmezusage haben – nach Abschluss eines Sicherheitsinterviews – nach Deutschland kommen können. Gestützt auf die Urteile des OVG Berlin zählt das BMI allerdings nur Begünstigte des Bundesaufnahmeprogramms zu dieser Gruppe, da nur diese Personen eine Aufnahmezusage nach § 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz besitzen. Für diese Gruppe plant die Bundesregierung bis zum Jahresende die Einreise nach Deutschland. Am 2.12. landete erstmals seit dem Regierungswechsel ein Charterflug in Erfurt – 192 Menschen konnten nun endlich die lange zugesagte Aufnahme erreichen. Bereits zuvor war die Einreise über Linienflüge wieder aufgenommen worden. 186 gefährdete Afghaninnen und Afghanen sind seit dem Amtsantritt der schwarz-rote Koalition mit verschiedenen Flügen bereits in Deutschland angekommen.
Alle anderen afghanischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Pakistan besitzen jedoch Aufnahmezusagen nach §22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz, die die Gerichte bislang nicht eindeutig als Verwaltungsakt und somit rechtlich bindend anerkennen. Über eine dazu vorliegende Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Bundesregierung die Visaanträge der Beschwerdeführenden umgehend zu bescheiden hat. Dabei hat das Gericht keine näheren Vorgaben zum Ergebnis der Entscheidung gemacht.
Politisch konnte bereits für die Ortskräfte die Zusicherung des BMI erreicht werden, dass die in Aussicht gestellten Aufnahmen tatsächlich stattfinden. Allerdings ist das BMI dabei, für die übrigen Afghaninnen und Afghanen Lösungen zu finden, die nicht zwingend in einer Aufnahme in Deutschland liegen müssen. Das BMI hat bereits Unterstützungsoptionen angeboten: Finanzielle Unterstützung ebenso wie Sachleistungen, Bereitstellung von
Unterkunft, Verpflegung sowie medizinischer und psychosozialer Versorgung usw. bei Rückkehr nach Afghanistan oder Ausreise in einen anderen Drittstaat. Einige der Menschen haben bereits Aufnahme in Drittstaaten gefunden.Das BMI ist dabei, weitere Gespräche mit den Betroffenen über die verschiedenen Möglichkeiten zu führen.
Wir als SPD-Bundestagsfraktion setzen uns weiter dafür ein, humanitäre Verantwortung zu übernehmen. Unser Anspruch ist, ein faires und verlässliches Verfahren sicherzustellen. Die dazu notwendigen Kapazitäten hat die Bundesregierung deutlich aufgestockt.
Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, stehen mein Team und ich Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Rohde

