Foto Dejan Perc
Dejan Perc
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Dejan Perc zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Friedrich S. •

Frage an Dejan Perc von Friedrich S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Perc,
was werden Sie unternehmen um die "Misserable Situation" bei der Notfallrettung in BW zu verbessern ? In einigen Zeitungs-Berichten der letzten Wochen wurde veröffentlicht dass die Hilfsfristen nun eingehalten werden! Trotzdem gab es laut Angaben in Stuttgart ca. 700 Fälle wo diese Gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfristen nicht eingehalten wurden !
700 Einzelschiksale die es nicht geben darf.
Einigen Berichten nach fehlen RTW -Wagen und mehr Notärtzte für den Stuttgarter Raum.
Wie ist Ihre Meinung dazu und was wollen Sie Konkret dafür tun ?

Foto Dejan Perc
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schwing,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der Rettungsdienst ist ein sehr wesentlicher Punkt unserer Gesundheitsversorgung und kann nur dann seine zudachte Funktion sinnvoll erfüllen, wenn die Hilfsfristen eingehalten werden. Stuttgart hatte in den letzten Jahren eine nicht hinnehmbare Überschreitung dieser Fristen zu verzeichnen, die neben den von Ihnen genannten Gründen im Wesentlichen in einer ineffizienten Organisation des Rettungsdienstes begründet lag.

Erfreulicherweise wurde da viel geändert, was sich auch positiv ausgewirkt hat. Die Notarztwachen wurden als fixe Startstandorte für die Medizinerinnen und Mediziner bestimmt und dezentral angelegt: ein Standort in der Türlenstraße für den Bereich Nord, die Neckarstraße für den Osten, die Böheimstraße für den Süden und Degerloch für die Filderregion.

Die Rettungszeiten lagen im Januar laut StZ bei 97,5 Prozent der Rettungs- und 97,35 Prozent der Notarztwageneinsätze unter 15 Minuten. Das klingt erfreulich; sind doch 95 % gesetzlich gefordert.

Die gesetzliche Grundlage stellt das Gesetz über den Rettungsdienst (Rettungsdienstgesetz, RDG) dar, das eine Hilfsfrist - also die Zeit vom Eingang der Notfallmeldung in der Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen der Hilfe am Notfallort an Straßen - von „möglichst nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten“ vorschreibt (§ 3 RDG). Dementsprechend muss der Bereichsplan vom Bereichsausschuss für den Rettungsdienst, dem Vertreterinnen und Vertreter der Leistungsträger und der Kostenträger im Rettungsdienstbereich angehören, so ausgestaltet werden, dass diese Fristen eingehalten werden können.

Auf Grund der öffentlich zugänglichen Zahlen habe ich Zweifel, ob diese gesetzliche Vorgabe derzeit vollumfänglich erfüllt wird. Geprüft und genehmigt wird das allerdings von der dafür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, hier also vom Bürgermeisteramt.

Die Landespolitik hat nur über den Rettungsdienstplan als Rahmenplan Gestaltungsmöglichkeiten. Diesen Rettungsdienstplan erstellt das Ministerium für Arbeit und Soziales in enger Zusammenarbeit mit dem Landesausschuss für den Rettungsdienst.

Hier wird darauf zu achten sein, dass sich die gesetzlichen Vorgaben im Rettungsdienstplan und damit auch in den Bereichsplänen widerspiegeln. Dafür will ich mich gerne einsetzen.

Ich hoffe, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Dejan Perc