(...) Angelehnt sind die Altersgrenzen an die in anderen Gesetzen ebenfalls bestehenden Regelungen, die ab dem Alter von 14 bzw. 16 Jahren weitergehende Rechte gewähren. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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