
Die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens ist Ergebnis eines politischen Entscheidungsprozesses. Vor einer solchen Entscheidung sollten die gerichtlichen Prozesse zur Einstufung abgewartet werden.
Daniel Biskup
Die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens ist Ergebnis eines politischen Entscheidungsprozesses. Vor einer solchen Entscheidung sollten die gerichtlichen Prozesse zur Einstufung abgewartet werden.
Umstrittene Zitate sind dokumentiert und lassen sich leicht finden
Wen die einzelnen Parteien für geeignete Repräsentanten ihrer Partei/Fraktion und für höherer Aufgaben geeignet halten, können und wollen wir nicht vorschreiben
Unser Parlamentarischer Geschäftsführer, Thorsten Frei, hat darauf am 27.2.25 schon sehr passend geantwortet, weshalb ich auf seine Antwort verweisen möchte
Bitte wenden Sie sich für diese Auskunft direkt an mein Berliner Büro
Die Prüfung der rechtmäßigen Verwendung von Steuermitteln der Allgemeinheit ist eine Kernaufgabe des Parlaments