
(...) Die Frage nach einem Volksentscheid – also einer Abstimmung der stimmberechtigten Bürger über eine Verfassungs- oder Gesetzesänderung – ist auf Bundesebene laut Grundgesetz nur für den Fall einer Neugliederung des Bundesgebietes vorgesehen. Für die Durchführung eines solchen Referendums hätte es also einer Änderung des Grundgesetzes bedurft. Darüber hinaus bin ich der festen Ansicht, dass die ehemalige Skepsis gegenüber dem Euro sich im Laufe der letzten Jahre in eine wohlwollende Anerkennung geändert hat. (...)