(...) Diese von Ihnen angesprochene Gesetzeslücke ist jedoch inzwischen behoben; der Landtag hat am 16. Mai 2013 ein Gesetz verabschiedet, das seinen Abgeordneten die Beschäftigung von Familienmitgliedern bis zum vierten Verwandtschaftsgrad verbietet. Dieses Gesetz beinhaltet im Übrigen auch einen Passus zur Offenlegung von Nebeneinkünften. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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