(...) Zunächst ist zu sagen, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist, sondern nach §370 der Abgabenordnung liegt in Deutschland mit dem Tatbestand oder dem Versuch der Steuerhinterziehung eine Straftat vor. Im Falle einer Verurteilung kann, auf Grundlage des Gesetzes, eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren oder eine angemessene Geldstrafe verhängt werden. (...)
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