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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Johann W. •

Was wird die Regierung gegen den rechtsextremistischen Straftaten tun, besonders bei jungen Menschen? Wie möchte die CDU/CSU gegen die AfD vorgehen ?

Sehr geehrte Frau Ludwig,

vor kurzem wurden die Daten zu Straftaten veröffentlicht und es zeigt, dass die meisten Straftaten einen rechtsextremen Hintergrund haben. Vor allem werden die Täter immer jünger und radikaler. Es gibt viele Dokus über junge Neonazis und Rechtsextremisten, die unter anderem von die Heimat und die AfD hochgezogen werden. Viele sprechen sehr offen Hass gegen „Andersdenkende“ Menschen und ihre Ablehnung zur Demokratie aus. Zuletzt haben Jugendlichen vor einer Gedenkstätte den Hitlergruß gezeigt und in Gießen wurde ein Abimotto in Jahrgang mit den Slogan „NSDABi - Verbrennt die Duden“ gewählt. Unsere Demokratie verliert immer mehr und deutlich die jungen Menschen!

Immer mehr Menschen sind für ein härteres Vorgehen gegen Rechtsextreme. Über die Hälfte der CDU/CSU Wähler sprechen sich sogar für einen Verbot (siehe Rheinische Post).

Viele wollen endlich Aktion gegen Rechtsextremismus sehen. Aber viele sehen kein Handeln von euch und haben deshalb Angst!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass Sie das Gefühl haben, die Bundesregierung würde keine Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus ergreifen.

Viele Informationen und Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus sind öffentlich 

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/schwerpunkte/DE/gegen-rechtsextremismus/artikel-massnahmen-gegen-rex.html

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/extremismus/vereinsverbote/vereinsverbote-artikel.html

  • des Verfassungsschutzes, 

https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/rechtsextremismus/rechtsextremismus_node.html

https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/rechtsextremismus/verbotsmassnahmen/verbotsmassnahmen_node.html

  • des Bundeskriminalamtes,

https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKrechts/PMKrechts_node.html#doc121714bodyText2

https://www.bundestag.de/drucksachen

unter dem Stichwort Rechtsextremismus auffindbar.

Die Bundesregierung richtete beispielsweise bereits in der 19. Legislaturperiode einen Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus ein. Dieser stellte einen Maßnahmenkatalog von 89 Punkten vor, die der Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus sowie weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit querschnittlich dienen.

Als ersten wichtigen Schritt zur Bekämpfung des Rechtsextremismus stellte das BMI in der darauffolgenden 20. Legislaturperiode am 15. März 2022 einen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus vor.

Dieser Aktionsplan setzt wichtige Schwerpunkte im Kampf gegen Rechtsextremismus und umfasst ein effektives Bündel kurzfristiger repressiver und präventiver Maßnahmen.

Vor dem Hintergrund zu Netzwerken der Neuen Rechten hat das BMI am 13. Februar 2024 ein weiteres Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus präsentiert. Die 13 Maßnahmen führen teilweise die Maßnahmen des vorgenannten Aktionsplans 15. März 2022 fort und ergänzen diese um zusätzliche Aspekte. Die Maßnahmen umfassen repressive und präventive Ansätze. Dabei werden Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen ebenso in den Blick genommen wie die operative Arbeit der (Sicherheits-)Behörden und die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Partnern.

Um Extremismus, Antisemitismus und Rassismus sowie anderen Formen der Demokratie- und Menschenfeindlichkeit auch künftig entschlossen zu begegnen, hat die damalige Bundesregierung zudem in einem gemeinsamen, ressortübergreifenden Prozess eine Gesamtstrategie gegen Extremismus und zur Stärkung der Demokratie erarbeitet. Diese Strategie wurde am 22. Mai 2024 unter dem Titel „Gemeinsam für Demokratie und gegen Extremismus“ durch das Bundeskabinett beschlossen.

Dem umfassenden Ansatz entsprechend bezieht sich diese Strategie phänomenübergreifend auf jedwede Gefährdung der Demokratie und ist somit nicht nur auf bestimmte Phänomenbereiche des Extremismus begrenzt. Sie umfasst sowohl repressive Ansätze der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden als auch präventive Ansätze der politischen Bildung, Demokratieförderung und Extremismusprävention.

Die Maßnahmen der beiden Vorgängerregierungen in der 19. und 20. Legislaturperiode werden auch von der aktuellen Bundesregierung fortgeführt. Hierzu ist im Koalitionsvertrag vereinbart worden:

„Wir treten allen verfassungsfeindlichen Bestrebungen und jedweder Gewalt mit derselben Entschlossenheit und Konsequenz entgegen – ob Rechtsextremismus, Islamismus, auslandsbezogenem Extremismus oder Linksextremismus.“ (Z. 2716 ff.)

Wir bekämpfen die Ausbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts und rechtsextremistischer Strukturen in unserer Gesellschaft systematisch und mit aller Entschlossenheit.“ (Z. 2725 ff.)

 

Das BMI selbst setzt allerdings auch unmittelbare operative Maßnahmen bei der Bekämpfung des Extremismus um. Dies erfolgt insbesondere mit dem Verbot extremistischer Vereine.

Bundesinnenminister Dobrindt hat z.B. am 13. Mai 2025 die Reichsbürgervereinigung „Königreich Deutschland“ verboten.
In der letzten Legislaturperiode hat das BMI die rechtsextremistischen Vereine „Hammerskins“ und „Artgemeinschaft“ verboten - letztere unter anderem wegen des Ziels der fortwährenden Schaffung von Verfassungsfeinden durch die Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen. Diese Verbote erzielten auch eine unmittelbare generalpräventive Wirkung, wie sich anhand der anschließenden Selbstauflösung etlicher weiterer rechtsextremistischer Vereine erkennen ließ.

Ich hoffe, ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig

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