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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Toni B. •

Frage an Daniela Ludwig von Toni B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Ludwig,

wie stehen Sie zu der Tatsache, dass jedes Jahr 1,9 Millionen Tonnen Palmöl dem Dieselkraftstoff beigemischt werden? http://www.regenwald.org: "Die dafür benötigten Palmölplantagen nehmen 700.000 Hektar in Beschlag – Land, das bis vor kurzem noch Regenwald und der Lebensraum von etwa 5.000 bedrohten Orang-Utans war. Aber auch die Menschen sind gefährdet, sie werden von ihrem Land vertrieben. In Indonesien gibt es mehrere Tausend Landkonflikte mit der Plantagenindustrie."
Soweit ich informiert bin hat die EU per Gesetz verordnet dass dem Diesel ein bestimmter Anteil Pflanzenöl beigemischt werden muss - wärs wenn dies schon verfolgt wird nicht möglich, ein Ergänzungsgesetz zu verabschieden, dass nur Öl verwendet werden darf, das innerhalb der EU produziert wird? Es macht doch nicht wirklich Sinn, im Sinne der CO2-Vermeidung Urwälder abzuholzen und somit viel mehr CO2 freizusetzen!
Über Ihre Stellungnahme wäre ich dankbar!

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Sehr geehrter Herr Bauer,

erfolgreicher Klimaschutz erfordert weltweit gemeinsames Handeln. Durch die von der Bundesregierung beschlossene beschleunigte Energiewende steht auch der Verkehrssektor vor der Aufgabe, CO2 einzusparen. Neben dem Automobilsektor müssen auch die Akteure im Schienen, Schiffs- und Luftverkehr neue Antriebs- und Kraftstoffkonzepte für die Zukunft entwickeln, um so langfristig umweltschonender unterwegs zu sein. Der Verkehrssektor hat einen Anteil von rund 30 Prozent am Endenergieverbrauch und ist für rund 18 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich. Zudem ist der Verkehr heute zu 95 Prozent von fossilen Energieträgern abhängig. Daran muss also gearbeitet werden. Die Biokraftstoffquote haben wir in Umsetzung europäischer Vorgaben festgelegt. Es bestand über die Parteigrenzen hinweg ein breiter Konsens, auch Biomasse zur Produktion von Kraftstoffen zu nutzen. Der Grundsatz der Unionsfraktion war allerdings immer, dass Biokraftstoffe nur dann akzeptiert werden, wenn ihre Nachhaltigkeit gesichert ist. Und es bleibt dabei, dass landwirtschaftliche Flächen zuerst für die Nahrungsmittelproduktion genutzt werden. In der Biokraftstoffnachhaltigkeits-Verordnung haben wir klare Regelungen geschaffen, unter welchen Bedingungen Biokraftstoffe für die Biokraftstoffquote anerkannt werden. Nach unseren Kenntnissen tragen die Biokraftstoffe einen eher geringen Anteil an den weltweiten Preissteigerungen bei Nahrungsmitteln. Beim Preisanstieg von Agrarprodukten spielten Faktoren wie Ernteausfälle in den USA oder Bevölkerungswachstum eine Rolle. Für politische Schnellschüsse besteht also kein Anlass. Richtig ist aber: Sollten sich künftig tatsächlich Nutzungskonkurrenzen zum dem Anbau von Nahrungsmittels ergeben, dann müssen wir dieses Thema auf europäischer Ebene weiter behandeln. Dafür müssen wir eintreten.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig, MdB

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Sehr geehrter Herr Freiwang,

vielen Dank für Ihre Mail und Ihre zahlreichen Frage, auf die ich an dieser Stelle aber nicht im einzelnen eingehen werde, sondern gerne auf die allgemeine Situation verweisen möchte.

Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe sowie eine angemessene Vergütung für diese in der Unterstützung von Müttern so wichtigen Tätigkeit ist der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen.

Wir erkennen an, und ich weiß es aus eigener Erfahrung, dass die Arbeit der Hebammen und Entbindungspfleger sehr anspruchsvoll ist und deren Leistungen für eine den medizinische Erfordernissen und den Wünschen von Schwangeren und jungen Müttern entsprechenden Versorgung vor und nach der Geburt von besonderer Bedeutung sind.
Dabei ist uns wichtig, dass es in der Entscheidung der werdenden Mutter – in Rückkopplung mit der Hebamme bzw. dem behandelnden Arzt – liegt, ob sie daheim, in einem Geburtshaus, ambulant oder stationär in einem Krankenhaus entbinden möchte.
Umso trauriger hat es mich auch gemacht, dass unser Geburtshaus offensichtlich wegen der hohen Haftungsrisiken geschlossen wurde.

Die finanzielle Situation, insbesondere von freiberuflichen Hebammen, beschäftigt uns seit längerem. Ein besonderer Augenmerk liegt hierbei auf den von Ihnen angesprochenen steigenden Berufshaftpflichtprämien und der Vergütung der freiberuflichen Hebamme.
In der vergangenen Legislaturperiode haben wir die Ausgangssituation für die Verhandlungen schon deutlich verbessert, in dem jetzt steigenden Kosten u. a. für die Berufshaftpflichtversicherung bei den Vergütungsverhandlungen zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus haben wir eine langjährige Forderung der Hebammen umgesetzt und die Leistungen zu Schwangerschaft und Geburt aus der Reichsversicherungsordnung in das SGB V überführt.

Im Bereich der Haftpflichtprämien und der Vergütung konnte die Gesetzesänderung bereits zum Januar 2013 rückwirkend in die Vergütung der Hebammen aufgenommen werden. Danach steigen die Vergütungen der Hebammen stufenweise um 15 Prozent nachdem bereits im Jahr 2012 eine Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und den Hebammen geschlossen wurde, die die Übernahme der Kosten aus den Steigerungen der Berufshaftpflicht vorsah.

Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe ist uns weiterhin wichtig. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die Situation der Geburtshilfe und der Hebammen im Speziellen beobachten und für eine angemessene Vergütung sorgen werden.

Ich kann Ihnen versichern, dass mir dieses Thema besonders am Herzen liegt und ich es deshalb sehr aufmerksam verfolge.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig, MdB

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