Wie stellt das Europäische Parlament sicher, dass die Apple betreffenden EU-Vorgaben – etwa zur App‑Store‑Öffnung und zu NFC‑Zugängen – nicht die Sicherheit und Nutzererfahrung verschlechtern?
Sehr geehrter Herr Caspary, die aktuellen EU-Regelungen, insbesondere der Digital Markets Act (DMA), sollen den Wettbewerb fördern, führen bei Apple-Produkten jedoch zu unerwünschten Nebenwirkungen. Durch die Pflicht zur Öffnung des App Stores, zur Unterstützung alternativer App-Quellen und zum erweiterten Zugriff auf Systemfunktionen wie NFC oder Browser-Engines werden zentrale Sicherheits- und Datenschutzmechanismen geschwächt, die viele Nutzerinnen und Nutzer bewusst als Mehrwert des Apple-Ökosystems wählen. Statt die Auswahl und Sicherheit zu verbessern, entstehen Risiken durch unsichere Drittanbieter-Software sowie fragmentierte Nutzererfahrungen. Ich halte es daher für wichtig, dass das Europäische Parlament bei Regulierungsvorhaben die Sicht und das Sicherheitsbedürfnis der Nutzer stärker berücksichtigt, um nicht die Qualität und Integrität bewährter Systeme zu gefährden.
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an den europäischen Digitalregulierungen. Ihre Sorge, dass der Digital Markets Act (DMA) sich negativ auf Sicherheit und Nutzererfahrung auswirken könnte, nehme ich ernst.
Der DMA soll sicherstellen, dass der digitale Binnenmarkt fair funktioniert. Unternehmen sollen ihre Angebote präsentieren können und Nutzerinnen und Nutzer sollen echte Wahlfreiheit haben. Gleichzeitig ist klar: Sicherheit, Datenschutz und eine verlässliche Nutzungserfahrung müssen gewahrt bleiben.
Aus den Berichten und Rückmeldungen meiner Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament sowie aus den Informationen der Europäischen Kommission geht hervor, dass Nutzerinnen und Nutzer das Apple-Ökosystem weiterhin wie gewohnt verwenden können. Wer die gewohnten Sicherheitsmechanismen und die geschlossene Struktur bevorzugt, hat also weiterhin diese Möglichkeit. Die neuen Vorgaben schaffen zusätzliche Optionen, sie verpflichten jedoch niemanden, diese auch zu nutzen.
Es kann allerdings vorkommen, dass künftig ein oder zwei zusätzliche Bestätigungsschritte nötig sind, wenn man alternative Angebote ausschließen oder die bisherige Nutzung beibehalten möchte. Das gehört zu mehr Wettbewerb dazu: Wenn die Auswahl wächst, muss man diese Auswahl auch treffen.
Einen Zwang zur Öffnung sensibler Daten gibt es nicht. Verpflichtungen zur Schnittstellenfreigabe betreffen nur Bereiche, in denen heute verhindert wird, dass Nutzerinnen und Nutzern frei zwischen Geräten verschiedener Hersteller wählen können. Ein Beispiel ist die Weitergabe gespeicherter WLAN-Daten an Wearables anderer Hersteller, damit diese überhaupt mit dem iPhone funktionieren. Das ist aus meiner Sicht eine verhältnismäßige Maßnahme zugunsten besserer Gerätekompatibilität, nicht ein Absenken von Sicherheitsstandards.
Das Europäische Parlament achtet bei allen Digitalregulierungen sehr genau darauf, dass Nutzerrechte und hohe Sicherheitsstandards erhalten bleiben. Die Abwägung zwischen mehr Wettbewerb und dem Schutz der Verbraucher ist immer ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit und wird es auch in Zukunft bleiben.
Vielen Dank nochmals für Ihre Rückmeldung und Ihre wichtige Perspektive.
Mit freundlichen Grüßen...
Daniel Caspary.

