Sind Sie für die Koppelung der durchschnittl. Lebenserwartung an das Renteneinstiegsalter? Falls ja, wie wird das Pendant dafür unter den Beamten und sonstigen nicht-rv-pflichtigen AN dargestellt?
Sehr geehrte Frau S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zu den Ergebnissen und Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Diese hat vorgeschlagen, die Regelaltersgrenze nach 2031 an die Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln. Das verunsichert viele Bürgerinnen und Bürger und ich kann die sich daraus ergebenden Fragen auch nachvollziehen.
Zunächst möchte ich jedoch eine mir wichtige Klarstellung voranstellen. Die Ergebnisse der Alterssicherungskommission sind zunächst Empfehlungen. Sie stellen keinen Gesetzentwurf, geschweige denn ein fertiges Gesetz dar – auch wenn es in der Bundesregierung den Willen gibt, die Gesamtheit der Maßnahmen dem Bundestag zur Abstimmung vorzulegen. Es wird demnach auf den Kabinettsentwurf ankommen. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren und hier gilt das Struck’sche Gesetz: Kein Entwurf passiert das Parlament unverändert.
Allerdings will ich auch noch einmal darstellen, was die Alterssicherungskommission konkret zu regeln vorschlägt. Zunächst soll für jedes Jahr an Lebenserwartung, das dazugewonnen wird, eine acht Monate längere Erwerbsphase stehen, vier Monate dieses dazugewonnenen Jahres würden auf den Rentenbezug fallen. Das Statistische Bundesamt hat errechnet, dass sich im Verlauf der Jahre von 2031 bis 2041 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren auf 67 Jahre und sechs Monate sukzessive erhöht und sie beträfe erstmals ab 2032 die Jahrgänge ab 1965. Zur Vollständigkeit gehört aber auch, dass die Kommission vorschlägt, die Berechnungsgrundlage an die tatsächliche Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln und die jeweilige Altersgrenze mindestens fünf Jahre im Voraus festzulegen sei. Außerdem muss sie regelmäßig durch Bundestag oder Sozialbeirat überprüft werden. Einen automatischen Mechanismus stellt dies nicht dar, sondern es handelt sich beim Vorschlag um eine regelgebundende Kopplung mit politischer Kontrolle. Für die rentennahen Jahrgänge schlägt die Kommission einen vereinfachten Zugang zur Rente vor, insbesondere dann, wenn sie gesundheitlich nicht mehr dazu in der Lage sind, ihren Beruf weiterhin auszuüben. Die weitere konkrete Ausgestaltung und Umsetzung überlässt die Empfehlung dem Deutschen Bundestag als Gesetzgeber.
Als positiv möchte ich jedoch einen Aspekt benennen, der derzeit im Rentenrecht schlichtweg nicht auftaucht und damit auch die Biographien einzelner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Blick lässt. Der Bericht erklärt selbst, dass die Lebenserwartung und Gesundheit sehr stark vom ausgeübten Beruf, dem Bildungsstand, Einkommen und Erwerbsverlauf abhängen und man diese Unterschiede stärker berücksichtigen muss – etwa durch Prävention, Rehabilitation und besondere Härtefallregelungen.
Die Antwort auf die Frage, ob Beamte und auch nicht anderweitig rentenversicherungspflichtige Beschäftigte und Arbeitnehmer auch in eine solche Regelung fallen sollen, gibt der Bericht selbst. Er betont, dass die Erhöhung der Regelaltersgrenze wirkungsgleich auf Beamte übertragen werden soll und in einer weiteren Empfehlung geht die Kommission sogar darüber hinaus und schlägt vor, ganz generell Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen und das nicht nur bei neu eingestellten Beamten, sondern auch bei bereits verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Bei den nicht rentenversicherungspflichtigen Beschäftigten ist der Bericht weniger explizit, bisher gelten hier die Vorgaben der jeweiligen Versorgungswerke (Ärzte, Anwälte, Architekten bzw. Apotheker). Allerdings schlägt die Kommission in dieser Hinsicht ohnehin vor, die gesetzliche Rentenversicherung hin zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterzuentwickeln und damit sukzessive alle nicht-rentenversicherungspflichtigen Beschäftigten in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen. In einem ersten Schritt sollen das bestimmte Gruppen Selbstständiger sein und endlich auch Abgeordnete. Damit würden die dort geltenden Regelaltersgrenzen auch für diejenigen gelten, die bisher nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung erfasst waren.
Als SPD-Bundestagsfraktion prüfen wir sämtliche der gemachten Empfehlungen genau. Selbstverständlich begrüßen wir viele der Empfehlungen, weil sie jahrelangen sozialdemokratischen und gewerkschaftlichen Forderungen entsprechen. Andere Vorschläge sehen wir dagegen kritisch. Das betrifft vor allem alles, was die Verlängerung der Arbeitszeit betrifft. Entsprechend hat auch die Vertreterin der SPD in der Kommission (übrigens als einzige) gegen die Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte argumentiert. Eine automatische oder pauschale Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung sehe ich kritisch. Zum einen tue ich mich schwer damit, wenn Durchschnittswerte, die die Grundlage für diese Kopplung bilden, die soziale Wirklichkeit abbilden sollen. Dabei zeigen Studien und Untersuchungen bereits seit Jahren, dass vor allem Menschen mit einem niedrigen Einkommen, körperlich stark belastender Arbeit, in Schichtarbeit oder bei lückenhaften Erwerbsbiographien statistisch kürzer leben und oftmals auch die Regelaltersgrenze nicht oder nicht gesund erreichen. Sollte es eine einheitliche Anhebung geben, würde man stillschweigend so tun, als könne man die Arbeitsleistung beliebig lange verlängern. Dagegen haben Bürgerinnen und Bürger mit höheren Einkommen und besseren Arbeitsbedingungen eine deutlich geringere Belastung. Außerdem haben wir uns mit dem Koalitionspartner im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, nicht das Renteneintrittsalter zu erhöhen, sondern flexibles und längeres freiwilliges Arbeiten zu unterstützen.
Es wäre dagegen zielführender, dafür zu sorgen, dass möglichst alle Beschäftigten die heute geltende Regelaltersgrenze erreichen. Als SPD-Bundestagsfraktion setzen wir uns seit Jahren dafür ein, dass altersgerechte Arbeitsplätze gefördert werden, Rehabilitation und (Weiter-) Qualifizierung sowie der Schutz vor Arbeitslosigkeit im Alter und flexible Übergänge in die Altersrente möglich werden. Und ich finde, es sollten zunächst andere Möglichkeiten ausgeschöpft werden, damit die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Rente verbreitert wird. Dazu zähle ich vor allem die von der Kommission selbst vorgeschlagene Einbeziehung aller Einkommensarten, bessere Löhne, eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen, mehr Tarifbindung und die auskömmliche Steuerfinanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben.
Diese Verhandlungen werden insbesondere mit dem Koalitionspartner nicht einfach, der seit Jahren eine Anhebung der Regelaltersgrenze fordert. In diesem Sinne haben Sie sich sicherlich bereits auch an diesen gewandt. Deshalb kann ich den anstehenden Verhandlungen und Ergebnissen nicht vorgreifen und muss Sie an dieser Stelle um Geduld bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dagmar Schmidt, MdB

