(...) Zur Beachtung dieser Grundsätze gehört die Prüfung, ob eine Aufgabe durchgeführt werden muss und in welcher Form der öffentliche Bereich die Aufgabe am besten wahrnehmen kann. Die Einhaltung dieser und weiterer gesetzlich festgelegter Verpflichtungen in der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes obliegt dem Bundesrechnungshof. Durch seine Kontrollen konnte die Arbeit von Bundesministerien und --behörden in den vergangenen Jahren stetig verbessert werden. (...)
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