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Frage von Uwe T. •

Frage an Dagmar Freitag von Uwe T. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Frau Freitag.

Ich hatte Ihnen schonmal zu dem Thema Krankenkassenbeitrag geschrieben. Jetzt ist das Konjunkturpaket II verabschiedet worden und es wurde der Krankenkassensatz von 15,5 % auf 14,9 % gesenkt. Dies wird jetzt als große stütze des Paketes verkauft. Warum legt man die Erhöhung nicht ganz auf Eis, dies würde vielen mehr Sparen, als das was jetzt beschlossen wurde?

Nun noch eine Anmerkung das Arbeitslosen- und Renten- und Pflegeversicherungsbeitragssätze schon immer gesetzlich festgelegt wurden :

Dies mag ja richtig sein, nur sehe ich das so, das Krankenkassen ein Wirtschaftunternehemen sind und Wenn die Krankenkassen mit dem Geld nicht auskommen, was Sie einnehmen müssen Sie Insolvenz anmelden. Wie jedes normale Unternehmen auch. Es kann auch nicht sein das manche Krankenkassen einen sehr starken Aufgeblähten Wasserkopf haben und das der Vorstand Astronomische Gehälter bezieht und bei den normalen Angestellten gespart wird. Dadurch das die Krankenkassen zusatzbeiträge erheben können, wenn Sie mit dem Geld nicht auskommen wird vielen Haushalten noch mehr in die Tasche gegriffen. ICH HALTE DIESES FÜR UNSOZIAL UND NICHT GERECHT !!!!!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Töbermann,

die Senkung des Beitrages zur Krankenversicherung ist natürlich nur eine Maßnahme von vielen: die SPD wollte den Sonderbeitrag von 0,9 %, den nur die Arbeitnehmer und Rentner leisten, abschaffen. Dies war leider mit der CDUCSU nicht umsetzbar. Daher ist der Kompromiss entstanden, den Beitrag auf 14,9 % zu senken. Hiervon profitieren nun Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitgeber. Die Abschaffung des 0,9-%igen Sonderbeitrages hätte für die Arbeitnehmer und Rentner jedoch eine höhere Entlastung bedeutet.

Im vergangenen Jahr ist im Bundestag beschlossen worden, dass alle Krankenkassen zum 1.1.2010 insolvenzfähig werden können. Bisher waren nur Kassen unter Bundesaufsicht insolvenzfähig. Alle Kassen müssen ab diesem Zeitpunkt ihre Bücher nach einheitlichen und gleichen Vorschriften führen, die stärker an das Handelsgesetzbuch angepasst sind. Das erhöht die Transparenz.

Mit der Gesundheitsreform 2007 erfolgte auch ein Bürokratieabbau im Gesundheitswesen:

Statt bisher sieben gibt es nun nur noch eine Dachorganisation der gesetzlichen Krankenkassen, alle Krankenkassen können mit einer oder mehreren anderen Kassen fusionieren, um ihre Marktstellung zu verbessern. Der
Gemeinsame Bundesausschuss, das Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen, ist straffer organisiert, seine Entscheidungen wurden beschleunigt.

Noch kurz ein Hinweis zu den Verwaltungskosten der Krankenkassen: diese betragen lediglich 5 % der Gesamtausgaben der Krankenkassen. Die hohen Ausgaben sind anderen Posten zuzuordnen, nämlich den Bereichen Krankenhausbehandlung und Arzneimittel. Aber auch hier sind bereits Maßnahmen erfolgt, um eine Kostenexplosion zu stoppen.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Freitag