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Dagmar Andres
SPD
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Frage von Michael H. •

Was wird die SPD für mehr Teilhabe schwerbehinderter Menschen leisten?

Sehr geehrte Frau MdB Andres,

ich bin leider schwerbehindert und auf einen Elektrorollstuhl angewiesen. Bedauerlicherweise haben mir schon mehrere Euskirchner Taxiunternehmer angekündigt, dass sie zukünftig keine Rollstuhltaxis mehr betreiben werden, da sich der finanzielle Aufwand nicht länger lohnt. Die GKV zahlen für Krankenfahrten deutlich weniger als den eigentlichen Tarif, so dass mit der Unrentabilität dieses Geschäftsmodells auch der weitere Betrieb der Rollstuhltaxis entfällt. Statt Barrierearmut werden die Barrieren für Behinderte zunehmend höher. Nach der Flut war ich beispielsweise ein Jahr lang in meiner Wohnung eingesperrt, weil der Aufzug des MFH im Besitz der städtischen Wohnungsgesellschaft nicht repariert wurde. Auch fehlt es an barrierearmen Arztpraxen. Was gedenkt die SPD für mehr Teilhabe und Inklusion zu leisten?

Mit freundlichen Grüßen

Michael H.

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Die Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung ist ein wichtiges Anliegen unserer Politik. Zahlreiche gesetzliche Maßnahmen haben wir in dieser Legislatur schon umgesetzt oder auf den Weg gebracht. Mir ist wichtig zu betonen, dass Inklusionspolitik für die SPD die Umsetzung von Menschenrechten bedeutet. 

Drei sehr wichtige Vorhaben in diesem Zusammenhang möchte ich gerne hervorheben:

Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes: Um die Rechte und Chancen von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt zu stärken, haben wir im Dezember 2022 das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes verabschiedet. Dieses Gesetz nimmt Arbeitgeber stärker in die Pflicht. Ein zentraler Bestandteil dieses Gesetzes ist die Einführung einer vierten Stufe bei der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Die Einnahmen aus dieser Abgabe werden vollständig zur Unterstützung und Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwendet.

Werkstättenreform: Mit einem Referentenentwurf mit Fokus auf die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen rechnen wir noch vor oder direkt nach der Sommerpause. Das BMAS hat hierzu im April einen „Aktionsplan für Übergänge aus den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen auf einen inklusiven Arbeitsmarkt“ veröffentlicht. Wir erhalten derzeit zahlreiche Stellungnahmen von den maßgebenden Interessen- und Selbstvertretungsverbände. Ziel des Aktionsplans ist es die Einkommenssituation von werkstattbeschäftigten Menschen mit Behinderungen zu verbessern und die Bedingungen von Möglichkeiten hinsichtlich eines Überganges den allgemeinen Arbeitsmarkt neu zu justieren. Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion muss dieser Plan ein erster Schritt sein und ist noch nicht zufriedenstellend. Die in internen Gesprächen angesprochenen Erhöhung des Entgeltes entsprechen aus unserer Sicht nicht einer angemessenen Würdigung der Arbeit der Werkstattbeschäftigten. Um Übergänge auf den Arbeitsmarkt zu unterstützen, muss die WfbM fähig sein nicht nur zu betreuen, sondern auch zu fördern. Dafür muss die Werkstättenverordnung verändert werden, was ohne die Länder, die die Eingliederungshilfe finanzieren, nicht möglich ist.

Behindertengleichstellungsgesetz: Im Koalitionsvertrag haben wir uns verpflichtet, dass Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität, beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei wird. In diesem Sinne überarbeiten wir das Behindertengleichstellungsgesetz. Mit diesem Gesetz wollen wir auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist zum Abbau von Barrieren oder, sofern dies nicht möglich oder zumutbar ist, zum Ergreifen angemessener Vorkehrungen verpflichten. Aktuell wird der vom BMAS entworfene Gesetzentwurf mit dem BMF und dem BMWK diskutiert, da diese auch hierfür zuständig sind. Anfang November soll die erste Lesung im Bundestag erfolgen, gefolgt von der 2./3. Lesung im Dezember. 

Im Bereich des Baurechts gelten für Neubauten klare Vorgaben für eine bessere Inklusion. Diese werden unter Kostenaspekten immer wieder gerne für entbehrlich gehalten oder sollen unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung eingedampft werden. Dies lehne ich konsequent ab. 

Viel zu lange Reparaturzeiten für Aufzüge in Wohngebäuden dürfen natürlich nicht sein. Allerdings ist dies eine privatrechtliche Problemstellung zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter. 

Zu der Problematik des Angebots von Rollstuhltaxis wären weitere Informationen hilfreich. Wenden Sie sich gerne dazu direkt an mein Büro, damit sich meine Mitarbeitenden mit der Sache eingehender befassen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Andres

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