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Corinna Rüffer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Lara J. •

Bejahen die Grünen ein öffentliches Interesse an vollständiger, transparenter Aufklärung der Urheberschaft des Terroranschlag gegen Nordstream und an harte Bestrafung des Verantwortlichen?

Sehr geehrte Frau Rüffer,
die Grünen sind Teil der Ampelregierung.
1. Bejahen die Grünen ein öffentliches Interesse an vollständiger, transparenter Aufklärung der Urheberschaft des Terroranschlags gegen Nordstream, sowie harte Bestrafung des Verantwortlichen, inklusive voller Schadenrersatzleistung des überführten Verantwortlichen ?
2. Der Terrorakt gegen Nordstream richtete sich vorsätzlich gegen einen EU/NATO Staat. Wenn der Verantwortliche überführt ist, setzen Sie und die Grüne wertebasierte AUßenpolitik sich dann dafür ein, diesen vor den IStGH und der UNO anzuklagen?

Mit freundlichen Grüßen
Lara J.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

In der Nacht zum 26. September 2022 wurden mehrere Pipelines auf dem Grund der Ostsee durch Explosionen zerstört. In Deutschland leitet der Generalbundesanwalt die Ermittlungen, wobei neben mehreren Sicherheitsbehörden auch die Nachrichtendienste bei der weiteren Aufklärung ihren Beitrag leisten. Der Bundestag und seine Gremien haben sich immer wieder mit der Thematik beschäftigt – auch im Rahmen sogenannter Aktueller Stunden.

Immer wieder kommt es zu medialen Berichterstattungen, in denen verschiedene Thesen zur angeblichen Urheberschaft bewegt werden. Als Demokratinnen und Demokraten sollten wir gerade angesichts einer international extrem angespannten Lage nicht dabei helfen, weitere Verunsicherung zu schüren, und uns an entsprechenden Spekulationen beteiligen.

Wir sind gut damit beraten, die in unserem Rechtsstaat verantwortlichen Stellen ihre Arbeit weiter mit Hochdruck machen zu lassen.

Gleichzeitig muss sich natürlich auch die Bundesregierung ihrer Verantwortung bewusst sein und ihren Teil leisten, dass Verschwörungsideologien nicht völlig unkommentiert im Raum stehen bleiben und weiter sprießen – bei allem Verständnis für Geheimhaltungsbelange, für die sog, „Third Party Rule“ und die besondere Rolle des Generalbundesanwalts.

Nach der Veröffentlichung von Teilen der bisherigen Ermittlungsergebnisse in den Medien haben die Abgeordneten der zuständigen Gremien und Fachausschüsse des Parlaments Auskunft von der Bundesregierung verlangt. Die Fraktionen der Ampel haben unter anderem auch im Innenausschuss einen entsprechenden Bericht der Bundesregierung beantragt.

Derzeit braucht es eines großen Verständnisses dafür, dass es gerade angesichts der vielen unterschiedlichen Interessen, die hier im Spiel sind, sehr sorgfältiger Ermittlungen bedarf und diese auch eine gewisse Zeit brauchen. Bisher haben die Abgeordneten dieses Verständnis auch erkennen lassen. Gleichzeitig müssen sie nachvollziehen können müssen, ob die Aufklärung mit der notwendigen Entschlossenheit und Effektivität geschieht und was der genaue, derzeitige Stand ist. Lassen Sie mich aber auch sagen: Eine Auskunftspflicht besteht nicht nur gegenüber dem Parlament, sondern auch die Öffentlichkeit ist zu gegebener Zeit in adäquater Weise zu informieren.

Bei einem Terrorakt, bei dem nicht auszuschließen ist, dass staatliche bzw. halbstaatliche Stellen involviert sind, muss auch geprüft werden, ob nicht bewusst auch falsche Spuren gelegt wurden.

Es ist dringend angeraten, sich die notwendige Zeit zu nehmen, um zu einem Ermittlungsergebnis zu kommen, dass die Täterschaft mit der notwendigen Eindeutigkeit nachweist.

Nun konkret als Antwort auf Ihre Frage: Wenn es ein Ermittlungsergebnis gibt, dass die Täterschaft mit der notwendigen Eindeutigkeit nachweist, dann müssen daraus die notwendigen Konsequenzen erfolgen.

Herzliche Grüße

Corinna Rüffer 

 

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