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Claudia Moll
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Frage von Martin P. •

Warum lässt sich der Bundestag endlos Zeit bei der Entscheidung über eine Neuauszählung des Ergebnisses der letzten Bundestagswahl? Wie werden Sie in der Frage der Neuauszählung abstimmen?

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Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung der Bundestagswahl liegt nicht im Ermessen einzelner Abgeordneter, sondern folgt einem klar geregelten, rechtsstaatlichen Verfahren. Zuständig ist zunächst der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages, der alle Einsprüche sorgfältig prüft, die Stellungnahmen der Bundeswahlleiterin und der Landeswahlleitungen einholt und eine Beschlussempfehlung an das Plenum vorbereitet. Erst dann entscheidet der Bundestag und anschließend kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Ich verstehe, dass sich ein solches Verfahren von außen langwierig anfühlt. Aber das hat seinen guten Grund: Bei der Prüfung einer Bundestagswahl geht es um das Fundament unserer Demokratie. Hier zählt nicht Schnelligkeit, sondern Sorgfalt, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit. Jede Stimme und jeder Einspruch werden geprüft, aber erst dann, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Zu laufenden Verfahren und konkreten Abstimmungen äußere ich mich erst, wenn die Beratungen im Wahlprüfungsausschuss abgeschlossen sind und eine fundierte Entscheidungsvorlage vorliegt. Eine Vorfestlegung, wie sie derzeit von einigen politischen Akteuren gefordert wird, halte ich für unverantwortlich und politisch motiviert. Das Wahlprüfungsverfahren dient nicht der Inszenierung, sondern der Wahrung demokratischer Legitimität.

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