Weitere Fragen an Clara Bünger
Meine Fraktion lehnt die budgetäre Deckelung der ambulanten Versorgung ab und wird dem Gesetz nicht zustimmen. Ich setze mich dafür ein, dass medizinisch notwendige Vorsorgeleistungen von Mengenbegrenzungen ausgenommen bleiben.
Inhaltlich teilen wir die Auffassung, dass eine vollumfängliche Mitalimentierung von Ehefrauen nicht mehr den heutigen Lebensrealitäten entspricht und daher grundsätzlich hinterfragt werden kann. Diese Anpassung darf jedoch keinesfalls als Hebel für verdeckte Kürzungen genutzt werden und zu weiteren Einkommensverlusten führen.
Als Linke fordern wir stattdessen eine verlässliche Finanzierung, die sich am echten Bedarf der Menschen orientiert. Die Lösung wäre eine solidarische Versicherung, in die alle Menschen einzahlen, auch Bundestagsabgeordnete und Beamte –, damit niemand in einer Notsituation allein gelassen wird.
Selbstverständlich genießt das Alimentationsprinzip als althergebrachter und im Grundgesetz verankerter Grundsatz des Berufsbeamtentums für uns höchste Priorität und muss im aktuellen Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung vollumfänglich beachtet und umgesetzt werden.

