Wie passt das Versprechen zur Finanzierung der Krankenkassenkostrn für Bürgergeld zur geplanten Kürzung der Bundeszuschüsse um Netto 1,75 Mrd. Euro?
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die gesundheitliche Versorgung von Bürgergeld- beziehungsweise Grundsicherungsempfängerinnen und -empfängern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Bislang wird sie jedoch nicht vollständig aus Steuermitteln finanziert. Der Bund zahlt zwar eine pauschale Beitragssumme an die gesetzliche Krankenversicherung, diese deckt die tatsächlichen Ausgaben nach Einschätzung vieler Fachleute jedoch nicht vollständig ab. Die Differenz wird deshalb derzeit von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung mitgetragen.
Vor diesem Hintergrund habe ich mich wiederholt dafür ausgesprochen, die Bundesbeteiligung an den Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern schrittweise zu erhöhen. Genau dies ist im vorliegenden Gesetzentwurf grundsätzlich vorgesehen: Die monatliche Pauschale des Bundes soll ab 2027 stufenweise angehoben werden.
Sie sprechen allerdings einen wichtigen Punkt an: Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf für 2026 eine Absenkung des allgemeinen Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds vor. Dadurch entsteht kurzfristig tatsächlich eine gegenläufige Wirkung. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass der Einstieg in eine höhere Beteiligung an den Bürgergeld-Kosten strukturell angelegt werden soll, während die Anpassung des Bundeszuschusses eine haushaltspolitische Maßnahme darstellt.
Aus meiner Sicht bleibt entscheidend, dass gesellschaftliche Aufgaben dauerhaft und verlässlich aus Steuermitteln finanziert werden und nicht überwiegend zulasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler gehen. Die parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf stehen noch bevor. Dabei wird auch die Frage zu diskutieren sein, ob die vorgesehenen Schritte ausreichen, um die gesetzliche Krankenversicherung nachhaltig zu entlasten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis, MdB

