Abschaffung Mitversicherung GKV - weitere Ausnahmen sinnvoll?
Lieber Herr Pantazis,
die in der Öffentlichkeit andiskutierten Vorschläge für die Änderungstatbestände bei der Familienversicherung sollten überdacht werden. Der Kabinettsbeschluss ist bislang unausgewogen.
Es wird stark unterschätzt, dass auch Partner in der Familienversicherung abgesichert sind, die selbst eine Behinderung haben. Hierdurch kann die Arbeitsfähigkeit bereits einschränkt sein und trotz des Status des Arbeitssuchenden gibt es häufig keine passende Stelle mehr. Womöglich ist (noch) keine EM-Rente oder Arbeitsmarktrente bewilligt worden. Man sitzt also zwischen den Stühlen.
Sollen diese Menschen als Teil einer Bedarfsgemeinschaft künftig büßen, indem dann das noch verfügbare Familieneinkommen durch das zwangsweise Wegfallen der Familienversicherung deutlich sinkt?
Wie stehen Sie zu diesem Thema - Ausnahmetatbestände für Menschen mit Behinderungen, Gleichgestellte, Schwerbehinderte und damit oftmals eingeschränkter Einsatzfähigkeit sozial absichern? Danke für den Einsatz
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihren wichtigen wie nachvollziehbaren Hinweis zu einem besonders sensiblen Punkt des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.
Als gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion ist mir bewusst, dass die vorgesehenen Anpassungen bei der beitragsfreien Familienversicherung bei vielen Betroffenen Sorgen auslösen. Gerade Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung, Pflegeverantwortung oder eingeschränkter Erwerbsfähigkeit besonders verletzlich sind, brauchen Verlässlichkeit und dürfen durch notwendige Reformen nicht zusätzlich unter Druck geraten.
Zunächst ist mir wichtig: Die beitragsfreie Familienversicherung soll nicht vollständig abgeschafft werden. Nach dem vom Bundeskabinett am 29. April 2026 beschlossenen Gesetzentwurf bleibt sie im Kern erhalten. Vorgesehen ist allerdings, dass für bestimmte bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner künftig ein zusätzlicher eigener Krankenversicherungsbeitrag erhoben werden soll.
Weiterhin beitragsfrei mitversichert bleiben nach dem bisherigen Stand des Entwurfs unter anderem Kinder, bestimmte Familien mit Kindern unter sieben Jahren, Familien mit Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige, Partnerinnen und Partner über der Regelaltersgrenze sowie Ehegattinnen, Ehegatten und Lebenspartnerinnen und Lebenspartner mit voller Erwerbsminderung.
Zu Ihrem konkreten Anliegen bezüglich der Absicherung von Menschen mit Behinderungen sprechen Sie deshalb einen wichtigen Punkt an. Nach dem aktuellen Stand des Gesetzentwurfs bleiben Menschen mit voller Erwerbsminderung ausdrücklich weiterhin beitragsfrei familienversichert. Gleichzeitig gilt aber auch: Eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung bedeutet nicht automatisch, dass eine volle Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinne vorliegt.
Genau hier liegt der entscheidende Punkt. Es gibt Menschen, deren Erwerbsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen tatsächlich erheblich begrenzt ist, die aber formal nicht unter die vorgesehene Ausnahme fallen würden. Solche Fälle dürfen nicht zwischen sozialrechtliche Kategorien geraten.
Ebenfalls geschützt bleiben nach den bisherigen Regelungen Eltern von Kindern mit Behinderung, wenn das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Auch daran zeigt sich, dass der Entwurf besondere Schutzbedarfe ausdrücklich berücksichtigt. Entscheidend wird aber sein, ob diese Regelungen am Ende tatsächlich alle relevanten Härtefälle ausreichend erfassen.
Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Ziel ist es, die Beitragssätze zu stabilisieren, weitere Belastungen für Versicherte, Beschäftigte und Arbeitgeber möglichst zu begrenzen und die solidarische Finanzierung unseres Gesundheitswesens langfristig zu sichern.
Genauso klar ist für mich aber auch: Eine solche Reform muss sozial ausgewogen sein. Sie darf nicht einseitig zulasten von Familien, Menschen mit Behinderungen oder anderen besonders schutzbedürftigen Gruppen gehen.
Der Kabinettsbeschluss ist deshalb ein wichtiger Schritt, aber noch kein beschlossenes Gesetz. Jetzt beginnt das parlamentarische Verfahren. Als SPD-Bundestagsfraktion werden wir den Entwurf intensiv beraten und an den notwendigen Stellen sehr genau prüfen.
Ihren Hinweis nehme ich dabei ausdrücklich ernst. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass mögliche soziale Härten für Menschen mit Behinderung, Schwerbehinderung, Gleichstellung oder eingeschränkter Erwerbsfähigkeit sorgfältig berücksichtigt werden. Ziel muss sein, die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu stabilisieren, ohne diejenigen zusätzlich zu belasten, die auf besonderen Schutz und soziale Sicherheit angewiesen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis, MdB
Gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

