Was sind fuer Sie "relevante Versorgungslücken oder unzumutbare Härten" und wie lange wird es dauern, bis "diese Erkenntnisse auch in die weitere gesundheitspolitische Bewertung einfließen".
Sehr geehrter Herr Pantazis, meine Frage basiert auf der Antwort, die Sie Frau Christiane F. auf deren Frage hin gegeben haben. Sie schreiben in Bezug auf den Hinweis von Frau F. dass sie auf Cannabisblueten angewiesen ist: "Sollten sich hier relevante Versorgungslücken oder unzumutbare Härten zeigen, müssen diese Erkenntnisse auch in die weitere gesundheitspolitische Bewertung einfließen." Koennen Sie mir erklaeren, ab wann es fuer Sie "relevante Versorgungslücken oder unzumutbare Härten" gibt und wielange die im Beitragsstabilisierungsgesetz vergessenen Patienten warten sollen, bis ihr Leiden in die gesundheitspolitische Bewertung einfliesst? Mit freundlichen Gruessen, Dr Susanne B.
Sehr geehrte Frau Dr. B.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Sie haben Recht, dass die Begriffe „relevante Versorgungslücke“ und „unzumutbare Härte“ konkretisiert werden müssen.
Von einer relevanten Versorgungslücke würde ich insbesondere dann sprechen, wenn sich zeigt, dass Patientinnen und Patienten, die bislang erfolgreich mit Cannabisblüten behandelt wurden, mit den weiterhin von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähigen Cannabisarzneimitteln nicht medizinisch angemessen versorgt werden können. Entscheidend ist für mich dabei nicht allein die Zahl der Betroffenen, sondern vor allem die medizinische Bedeutung des Problems. Davon zu unterscheiden ist die unzumutbare Härte im Einzelfall. Eine solche kann aus meiner Sicht insbesondere dann vorliegen, wenn eine bislang erfolgreiche Therapie aufgrund des gesetzlichen Erstattungsausschlusses beendet werden muss, die verfügbaren erstattungsfähigen Alternativen nicht ausreichend wirksam sind oder nicht vertragen werden und sich dadurch der Gesundheitszustand erheblich verschlechtert. Auch wenn Betroffene eine medizinisch notwendige und zuvor von der Krankenkasse finanzierte Behandlung nur noch auf eigene Kosten fortsetzen könnten, ist dies ein Gesichtspunkt, den ich für gesundheitspolitisch relevant halte. Welche Therapie im konkreten Einzelfall medizinisch geeignet ist, muss selbstverständlich ärztlich beurteilt werden.
Wichtig ist mir dabei eine Klarstellung: Betroffene sollen mit solchen Erfahrungen nicht erst Monate oder Jahre warten müssen, bis sie politisch berücksichtigt werden. Der Ausschluss von Cannabisblüten aus der GKV-Versorgung gilt seit dem 30. Juli 2026 und umfasst auch bereits zuvor genehmigte Behandlungen. Einen gesetzlichen Bestandsschutz für diese Patientinnen und Patienten enthält die Neuregelung nicht. Bestandspatientinnen und -patienten müssen allerdings nicht den für Neueinstellungen vorgesehenen sechsmonatigen Therapieversuch mit einem Fertigarzneimittel durchlaufen, sondern können grundsätzlich unmittelbar auf eine andere erstattungsfähige Cannabistherapie umgestellt werden. Gerade deshalb müssen wir bereits jetzt aufmerksam verfolgen, welche Folgen die Neuregelung in der tatsächlichen Versorgung hat. Rückmeldungen von Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten sowie Patientenorganisationen gehören für mich ebenso dazu wie Erkenntnisse über Therapieabbrüche, medizinisch problematische Umstellungen und die tatsächliche Kostenentwicklung.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich im Gesetzgebungsverfahren dafür eingesetzt, Alternativen zu einem vollständigen Erstattungsausschluss von Cannabisblüten zu finden. Auch ein Bestandsschutz für bereits laufende und medizinisch erfolgreiche Therapien wurde letztlich nicht Bestandteil des Gesetzes. Das bedauere ich ausdrücklich. Einen konkreten Zeitpunkt für eine erneute gesetzliche Änderung kann ich Ihnen heute nicht seriös nennen. Ich möchte Ihnen keine Frist versprechen, für die es derzeit keine politische Vereinbarung gibt. Das bedeutet aber ausdrücklich nicht, dass die Betroffenen bis zu einer späteren umfassenden Reform warten müssen. Erkenntnisse über erhebliche Versorgungsprobleme müssen bereits jetzt in die gesundheitspolitische Bewertung einfließen. Für mich ist diese Frage daher mit dem Inkrafttreten des Gesetzes nicht abgeschlossen. Neben den medizinischen Folgen müssen wir auch prüfen, ob die mit dem Leistungsausschluss verbundenen Einsparungen tatsächlich eintreten oder ob durch Therapieumstellungen Kosten an anderer Stelle entstehen. Wenn sich zeigt, dass die Neuregelung zu relevanten Versorgungslücken oder unzumutbaren Härten führt, gehört sie aus meiner Sicht erneut auf den politischen Prüfstand.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis, MdB

