An wen sollen Rückmeldungen von Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte und Patientenorganisationen zu den Folgen des GKV Stabilisierungsgesetzes gesendet werden?
Sehr geehrter Herr Pantazis,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre ausführliche und durchdachte Antwort.
Viele der von Ihnen angesprochenen Probleme würde es nicht geben, wäre zumindest die Erlaubnis zur Einzelfallprüfung im Gesetz gestattet worden. Ich werde nie verstehen, wieso dies nicht in das Gesetz eingeflossen ist. Zu der von Ihnen angesprochenen Rückmeldung: An wen sollen diese Rückmeldungen von Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte und Patientenorganisationen, von denen Sie sprechen, gesendet werden? An die Mitglieder des Gesundheitsausschusses?
Mit freundlichen Grüssen
Dr Susanne B.

