Warum soll die „Ausreiseerlaubnis“ für Wehrpflichtige legitim sein? Warum wurde das nicht breit diskutiert? Wo ist der digitale Antragsweg?
Sehr geehrter Herr Schmid,
nach Erwähnungen in Foren wird nun auch in einer großen Zeitung die Verpflichtung zu einer „Ausreiseerlaubnis“ in § 3 WPflG diskutiert [1].
* Warum soll es eine legitime Maßnahme sein, die freie Ausreise für unter 45-Jährige zu beschränken, selbst außerhalb von Krisenzeiten (vor 2006 war das nicht der Fall [1])?
* Wie begründen Sie diese Maßnahme in Hinblick auf Generationengerechtigkeit (Rente, Klimakrise …)?
* Warum wurde das von der SPD/den Koalitionsfraktionen nicht proaktiv in der Wehrpflichtdebatte gegenüber der Öffentlichkeit erwähnt? Falls doch, wann?
* Wo ist der unkomplizierte digitale Antragsweg mit einer Antwortzeit von < 5 min für 99 % der Anträge und < 1 Tag für 99,99 % der Anträge? Falls nicht vorhanden: Warum nicht? Und wann wird dieser verfügbar sein?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In den letzten Wochen kam es in der Presse und auch auf Social Media vermehrt zu Debatten über die Veränderungen im Wehrpflichtgesetz, die auch zu Verwechslungen und Verwirrungen mit dem neuen freiwilligen Wehrdienst geführt haben.
Generell gilt: Es gibt aktuell keine Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte.
Gemäß § 3 Absatz 2 Wehrpflichtgesetz (WPflG) besteht grundsätzlich auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles eine Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte, wenn die Wehrpflicht besteht. Diese Regelung galt bereits vor Aussetzung der Wehrpflicht, hatte jedoch keine praktischen Auswirkungen. Sie ist allein für den Fall vorgesehen, dass sich die Sicherheitslage verschärft und die Aussetzung der Wehrpflicht aufgehoben werden müsste. Sie schafft einen rechtlichen Rahmen für eine belastbare Wehrerfassung und Wehrüberwachung im Falle einer Wehrpflicht.
Die SPD setzt dennoch weiterhin auf Freiwilligkeit und wir sind zuversichtlich, dass unter anderem durch den Fragebogen und die zusätzlichen Anreize ausreichend junge Leute sich für den neuen Wehrdienst entscheiden werden.
Wie genau, die Antragsstellung zur Genehmigung von Auslandsaufenthalten ausgestaltet werden würde, kann ich Ihnen nach aktuellem Stand noch nicht mitteilen. Aber ich bin mir sicher, dass die Bundeswehr verlässliche Verwaltungsstrukturen vorsorglich für einen solchen Ernstfall aufbaut.
Aktuelle und auch weiterführende Informationen zum Wehrdienst finden Sie auf der Webseite der Bundeswehr und des Verteidigungsministeriums.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Schmid
