Bundestagsabgeordneter Christoph Schmid
Christoph Schmid
SPD
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Frage von Theresa L. •

Wie stehen Sie zur Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung sowie zum geplanten Wegfall der abschlagsfreien vorzeitigen Rente nach 45 Beitragsjahren?

Bundestagsabgeordneter Christoph Schmid
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau L.,

derzeit ist die Rente für besonders langjährig Versicherte ab 64,5 Jahren möglich. An die Stelle der Rente für besonders langjährig Versicherte soll laut Empfehlung der Alterssicherungskommission eine Sonderregelung für diejenigen treten, die lange eingezahlt haben und kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können: Die Schutzrente für langjährige Beitragszahler. Sie sollen nicht auf andere Tätigkeiten verwiesen werden, sondern früher in Rente gehen können. Die detaillierte Ausgestaltung steht uns dazu noch bevor, aber Übergangsregelungen und Anpassungen bei Versicherungsprodukten in der BU sind angedacht. 

Mit Blick auf die Arbeitsmarktlage ist es nachvollziehbar, keine gegenläufigen Anreize zu setzen. So sollte es uns gelingen, Arbeitspotential zu heben und wertvolle, erfahrene Arbeitnehmer:innen im Erwerbsleben zu halten. 

Seien Sie sich versichert, dass ich als SPD-Bundestagsabgeordneter alles daransetze, den Übergang gesetzlich so auszugestalten, dass insbesondere Geringverdiener:innen und Menschen, die im gesundheitlich belastenden Arbeitsverhältnis stehen, nicht zurückgelassen werden.

Um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erwerbszeit und Rentenbezug sicherzustellen, wird empfohlen, die zugewonnene Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufzuteilen. In der Praxis bedeutet das Folgendes: Legt man die aktuell erwartete Entwicklung der Lebenserwartung zugrunde, wären die Altersgrenzen ab dem 2032 etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr anzupassen. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich aber gleichzeitig dafür ein, über den gesamten Zeitraum die Entwicklung der Lebenserwartung fest im Blick zu haben. Es ist keinesfalls ausgemacht, dass diese linear ansteigen wird. Hier soll eine verlässliche Rückkoppelung an demografische Daten erfolgen.

Wichtig ist: Egal, wie alt jemand gerade ist: Für alle verbessert sich die Situation und Rentenerwartung im Vergleich zur aktuellen Rechtslage. Denn das aktuelle geltende Rentenniveau ist (Dank der Verhandlungserfolge der SPD) bis 2031 festgelegt. Danach würden die Beiträge steigen und das Rentenniveau sinken. Das gilt es zu verhindern und auf solidarische Weise an andere demografische Gegebenheiten anzupassen. 

Positiv zu bewerten ist, dass die Kommission Vorschläge zu allen Bevölkerungsgruppen gemacht hat und den Anpassungsdruck auf eine breite Basis stellt, damit jede einzelne Maßnahme moderat ausfallen kann. Als SPD-Bundestagsfraktion stemmen wir uns gegen den Abbau des solidarischen Sicherheitsnetzes und begrüßen grundsätzlich die Empfehlungen, wenngleich auch das eine oder andere sozialdemokratische Rentenkonzept zur Disposition stehen. Ich werde den Beratungsverlauf selbstverständlich aufmerksam begleiten. 

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Schmid, MdB

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