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Christoph Meyer
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Frage von Peter M. •

Frage an Christoph Meyer von Peter M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Meyer,

die innere Sicherheit ist mit dem Hintergrund der letzten Brandstiftungen auf Autos, Anschlägen auf Wohneigentum (Liebig14, Hausflurbrände), brutale Übergriffe auf U-Bahnhöfen (Lichtenberg, Friedrichstr.), Aktionen Extremisten jeglicher Coleur und mit einen Blick in andere Städte Europas ein wichtiges Thema.

Obwohl das Waffenrecht eher ein bundespolitisches Thema ist, würde ich gerne wissen, wie die FDP zu einer Liberalisierung des Waffenrechts steht.
Hierbei möchte ich zu bedenken geben, dass die einzig legalen Waffen, die eine Privatperson zu seiner Verteidigung führen darf CS-Gas, Pfefferspray, Schreckschusswaffen, Pfeil und Bogen und Armbrüste sind. Das führen von Hieb- und Stichwaffen hingegen ist verboten. Nun sind diese Waffen jedoch frei verkäuflich und werden häufig von Kriminellen eingesetzt. Das Opfer ist jedoch wehrlos, da die angedrohten 50.000 EUR Bußgeld abschreckend wirken. Der Kriminelle kann sich somit also leicht einen Vorteil verschaffen, wobei der gesetzestreue Bürger wehrlos bleibt.
Ähnliches gilt für Schusswaffen. Die Zahl der illegalen Schusswaffen übersteigt jene der legalen bei weitem. In Deutschland sind so viele Schusswaffen im Umlauf, dass jeder Dritte eine haben könnte. Es ist also augenscheinlich kein Problem an eine illegale Schusswaffe zu kommen. Dieser Umstand negiert in meinen Augen den angeblichen Schutz der Bürger durch ein strenges Waffenrecht.

Als positives Beispiel möchte ich die Schweiz hervorheben. Hier ist die Waffenbesitzkarte lediglich zu beantragen und wird idR. nicht versagt. Ebenso haben alle Armeeangehörigen ihr Gewehr zuhause. Nun ist die Schweiz, etwas plakativ gesprochen, nicht gerade dafür bekannt, dass ihre Bürger den Streit um die Parklücke mit dem Sturmgewehr lösen.

Von daher meine Frage: Wie steht die FDP zu einer Liberalisierung des Waffenrechts um den Bürger in der Notwehr effektive Mittel zur Selbstverteidigung zu geben.

Mit freundlichen Grüße,

Peter Müller

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Sehr geehrter Herr Müller,

es ist verständlich, dass durch die leider wieder zunehmende Anzahl von Bränden von Fahrzeugen und Vorfällen auf Bahnhöfen das Bedürfnis und das Interesse nach mehr innere Sicherheit wächst. Ich verurteile die feigen Brandanschläge der letzten Tage auf schärfste. Anders als z.B. von den Grünen gerne behauptet, sind diese Fahrzeuge nicht alle versichert, so dass genau die Bürger zu Schaden kommen, die nicht über ausreichend Geldmittel verfügen, um einfach mal so ein neues Fahrzeug erwerben zu können. Die aktuellen Vorfälle, so bedauerlich sie sind, dürfen jedoch nicht dazu führen, dass man Forderungen der politischen Mitbewerbern nachgibt, die Bürgerrechte aufzugeben und die staatliche Totalüberwachung einzuführen. Die aktuellen Ereignisse in London haben gezeigt, dass auch die flächendeckende Videoüberwachung im Ergebnis keine Straftaten verhindert.

Schwerpunkt Ihrer Frage war jedoch die Liberalisierung des Waffenrechts. Hierbei führen sie aus, dass durch ein liberales Waffenrecht sichergestellt werden könnte, dass in Notwehrsituationen einen "Waffengleichheit" bestehen kann.

Die FDP setzt sich grundsätzlich dafür ein, dass Gesetze und Verordnungen regelmäßig dahingehend evaluiert werden, ob die gewünschten Ziele erreicht werden und die mit dem Gesetz verbundenen Eingriffe in die Rechte von Dritten gerechtfertigt sind. Dies gilt natürlich auch für das Waffenrecht. Eine Evaluierung des Waffenrechts könnte daher auch zum Ergebnis führen, dass eine Liberalisierung in Teilbereichen möglich ist. Eine Liberalisierung des Waffenrechts darf jedoch nicht so weit gehen, dass ähnlich wie in Teilen der Vereinigten Staaten ein grundsätzliches Waffenbesitzrecht des Bürgers besteht. Das Gewaltmonopol muss auch weiterhin beim Staat bleiben. Nur in Ausnahmefällen, sollen Bürger die aus beruflichen oder eingeschränkt aus sportlichen Gründen eine Waffe benötigen, diese besitzen und nutzen dürfen. Ich halte es für richtig, dass diese Personen die eine Waffe besitzen wollen eine besondere Zuverlässigkeit aufweisen müssen und durch zusätzliche Sorgfaltspflichten sicherstellen müssen, dass keine Dritten unbefugt in den Besitz diese Waffe gelangen. Das Nachweis ist durch eine Waffenbesitzkarte sicherzustellen. Das diese Sorgfaltspflichten leider nicht immer eingehalten werden, zeigen die Amokläufe in Schulen in den letzten Jahren. Hier wurden überwiegend legale Waffen der Eltern oder anderen Familienangehöriger genutzt.

Die Möglichkeit des gegenseitigen Aufrüstens zur Herstellung einer Waffengleichheit lehnen wir ab. Die Geschichte lehrt uns, dass auch das Aufrüsten der Staaten nicht zu einem Sicherheitsgewinn geführt oder kriegerische Auseinandersetzung verhindert hat. Ich glaube daher auch nicht, dass durch einen Waffenbesitz für Jedermann den Einsatz von Waffen reduziert und damit insgesamt ein Sicherheitsgewinn erzielt wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Christoph Meyer

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