Sehr geehrter Herr De Vries, werden Sie gegen die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes stimmen? MFG D. S.
Sehr geehrte Frau D.,
haben Sie vielen Dank für ihre Anfrage. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter maßgeblicher Berücksichtigung der Punkte, die sich aus dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 ergeben.
Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, das IFG mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung zu reformieren. Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses soll das IFG unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) weiterentwickelt und an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden. Dazu gehört auch, die Auskunftsansprüche nach dem IFG so auszugestalten, dass Handhabbarkeit für die Verwaltung, Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und Sicherheitsanforderungen berücksichtigt werden. In Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und außen gilt es die staatliche Resilienz zu erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf etwa der Kritischen Infrastrukturen stärker Rechnung zu tragen. Die Überarbeitung soll außerdem die bisherigen Erfahrungen auch zu dem mit den Auskunftsfragen verbundenen Aufwand in den Blick nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph de Vries

