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Christine Lambrecht
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Frage von Barbara W. •

Warum hat die CDU/CSU/SPD Koalition im Rechtsausschuss des Bundestages den Änderungsantrag der grünen Bundestagsfraktion abgelehnt und erfüllt nicht die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs?

Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin Lambrecht,

warum hat die CDU/CSU/SPD Koalition den Änderungsantrag der grünen Bundestagsfraktion, das sogenannte externe ministerielle Einzelfall-Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft zu beschränken und transparent zu machen am 9. Juni 2021, Bundestagsdrucksache 19/30517, sowie den von der grünen Bundestagsfraktion 2019 eingebrachten Antrag "Stellung der Staatsanwaltschaft rechtsstaatlich reformieren", Bundestagsdrucksache 19/13516 abgelehnt?

Hiermit verweise ich auf den Tagesschau-Kommentar von Herrn Matthias Reiche ARD Studio Brüssel
Stand: 20.07.2021 RECHTSSTAATLICHKEIT IN DER EU
AUCH DEUTSCHLAND WEIST MÄNGEL AUF!
Auch Deutschland kommt nicht ungeschoren davon. So ist noch immer die Weisungsbefugnis der Justizminister gegenüber den Staatsanwälten nicht abgeschafft.

Weiterhin verweise ich auf einen Kommentar DIE ZEIT online, Verfasser Herr Martin Klingst bereits vom 21. Juni 2000, "STAATSANWÄLTE AM GÄNGELBAND DER POLITIK"

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.,

bitte wenden Sie sich direkt an mein Abgeordnetenbüro:

Christine Lambrecht, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Oder: Christine.Lambrecht@bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Christine Lambrecht

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.