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Frage von Joachim L. •

Frage an Christine Lambrecht von Joachim L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Lambrecht.

Wieder einmal erhielt meine Frau, ungebeten, eine "Gewinnbenachrichtigung", die man mit 0900er Rufnummer freischalten soll. Wie sich nach meinen Recherchen im Internet herausstellte ist diese Firma- trotz mehrer Anzeigen und Verurteilungen immer noch, oder unter anderen Namen weiterhin aktiv. Dies ist für mich und alle anderen Verbraucher, ein Indiz dafür, dass unser Verbraucherschutzrecht für diese kriminellen keinen Pfifferling wert ist. Dies können sie weidlich ausnutzen, weil der Gesetzgeber anscheinend nicht in der Lage ist, auch greifende Gesetze zu schaffen. Der Verbraucher hat es langsam satt, ständig der Bundesnetzagentur Rufnummernmissbrauch zu melden und dann nach 4-6 Wochen den Bescheid zu bekommen, dass die Rufnummer an die Fa. XY verkauft und diese die Rufnummer an einen unbekannten weiterverkauft habe.

In diesen 4-6 Wochen haben die kriminellen schon einen satten Gewinn eingefahren und lassen sich sofort eine neue Rufnummer freischalten! Warum wird die Weitergabe von gebührenpflichtigen Rufnummern nicht verboten? Die einzigen Nutzniesser der bisherigen Praxis sind doch nur die Abzocker! Warum gibt man der BNA nicht die Mittel, um schneller arbeiten zu können?

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lang

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lang,

Ihren Ärger über die Belästigung von Verbrauchern durch (0)900er Rufnummern kann ich gut nachvollziehen. Allerdings ist für die Kontrolle von Missbrauch nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) die Bundesnetzagentur als Bundesaufsichtsbehörde mit der entsprechenden Aufsichtsfunktion zuständig. Sie können auf der Homepage der BNA unter der Rubrik „Verbraucherservice Telekommunikation“ die entsprechende Telefonnummer zur Kontrolle eingeben. Mit der Suchmaschine für (0)900er-Rufnummern haben Sie direkt den Zuteilungsnehmer zu der jeweiligen (0)900er-Rufnummer und der Anschrift des Anbieters.

Im Falle von (0)900er-Rufnummern ist der Zuteilungsnehmer auch gleichzeitig der letztverantwortliche Inhalteanbieter. Diese Rufnummern sind fest an einen Zuteilungsnehmer vergeben und können von diesem nicht weiter übertragen werden. Mit Hilfe der Suchmaschine erfahren Sie, wer für den über die (0)900er-Rufnummer angebotenen Dienst verantwortlich ist. Damit können Sie sich nun unmittelbar mit dem Zuteilungsnehmer in Verbindung setzen und Fragen zum Inhalt des Angebots oder zur Rechnungslegung im direkten Dialog klären. Die Datenbank enthält nicht nur alle aktuell geschalteten (0)900er-Rufnummern, sondern auch alle in den letzten 90 Tagen vom Netz genommenen Rufnummern.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB