Nach Ihrer Schilderung erschließt sich mir wirklich nicht, warum die aktuelle Regeleung im SGB II eine Bewerbungskosten nur Fällen eines sozialversicherungspflichtigen Jobs übernimmt. Ziel muss es schließlich sein, wie Sie sagen Menschen in Arbeit zu bringen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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