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Christian Lindner
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Frage von Helmut S. •

BDS-Bundestagsbeschluss vom Mai 2019: Wieso wurden die elementarsten juristischen Prüfungen vor Beschlussfassung nicht durchgeführt?

Sehr geehrter Herr Lindner,

Sie wissen vielleicht, dass in der genannten Angelegenheit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu erwarten ist (ca. 12.2021). Alle bisherigen Gerichtsurteile haben die Praxis der Raumverbote durch Kommunen als grundrechtswidrig eingestuft. Zuletzt der Bay. Verwaltungsgerichtshof (4 B 19.1358), der in seiner Begründung i.G. nichts anderes macht, als die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit zu wiederholen.
Wie konnte die Mehrheit des Bundestages, wie konnte die Rechtsstaats-Partei FDP einen Beschluss fassen, der spätestens bei seiner Umsetzung auf kommunaler Ebene zu verfassungswidrigen Praktiken führen musste und vermutlich auch unabhängig davon verfassungswidrig ist? Sie wissen vielleicht, dass die FDP-Fraktion im Frankfurter Stadtparlament unter Federführung von Dr. Schulz den Frankfurter BDS-Beschluss wegen Verfassungswidrigkeit abgelehnt hat.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne erläutere ich Ihnen die Position der Freien Demokraten zum Themenkomplex BDS.

Wir Freie Demokraten lehnen jede Form von Antisemitismus mit aller Entschlossenheit ab, auch wenn er sich hinter dem Label der sogenannten "Israelkritik" verbirgt. Pauschale Verurteilungen des jüdischen und demokratischen Staates Israel und dessen Bürgerinnen und Bürgern betrachten wir als klare Form von Antisemitismus.

Die BDS-Bewegung tut genau dies: Sie hat sich zum Ziel gesetzt, nicht direkt erkennbaren, israelbezogenen Antisemitismus salonfähig machen. Daraus resultiert ein gesellschaftlichen Klima, das letztendlich zu schändlichen Anschlägen, wie auf die Synagoge in Halle, führen kann. Gerade dieser Tage, wo Yom Kippur vor der Tür steht, soll uns Halle als mahnendes Zeichen bleiben. Deshalb haben wir den BDS-Beschluss des Bundestages aus voller Überzeugung mitgetragen.

Entgegen ihrer Interpretation entfaltet der Beschluss keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Raumvergabe in Kommunen. Wir begrüßen es dennoch, dass sich viele Kommunen den Beschluss auf freiwilliger Basis zum Vorbild genommen haben und sich kritischer als in der Vergangenheit mit der BDS-Bewegung auseinander setzen.

Mit weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an meinen geschätzten Kollegen Alexander Graf Lambsdorff MdB alexander.graflambsdorff@bundestag.de, der als Vorsitzender der Deutsch-Israelischen Parlametariergruppe gerne zu weiteren Fragen Auskunft gibt.

Freundliche Grüße
Christian Lindner

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