Solange Kinder das Wunsch- und Wahlrecht nicht alleine ausüben können bzw. ihre Entscheidungen nicht selbst mitteilen können oder dürfen, sind die Eltern, von wenigen Ausnahmen abgesehen, für mich deren besten Vertreter*innen. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob es die leiblichen Eltern oder die Pflegeeltern sind.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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