(...) Eine frühzeitige Antragstellung gilt insbesondere für das Mutterschaftsgeld. Das Mutterschutzgesetz sieht vor, dass Frauen während der gesetzlichen Schutzfristen (Mutterschutz) sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld erhalten. Um Mutterschaftsgeld zu beantragen, müssen die benötigten Unterlagen möglichst schon vor der Geburt des Kindes bei der Krankenkasse oder beim Bundesversicherungsamt eingehen. (...)
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