(...) Ziel der Gewährung einer individuellen Ausbildungsförderung nach dem BAföG ist es, auf eine berufliche Chancengleichheit aller Jugendlichen hinzuwirken. Das BAföG steht allerdings unter dem "Vorbehalt des Möglichen im Sinne dessen, was der Einzelne vernünftigerweise von der Gesellschaft beanspruchen kann" (BVerfGE 33; 303, 333). (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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