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Christian Hirte
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Frage von Tobias G. •

Werden Sie sich als BMV-Staatssekretär persönlich für eine zeitnahe Zulassung von Tesla FSD Supervised (L2) in Deutschland einsetzen – und falls nein, warum nicht?

Sehr geehrter Herr Hirte,

als parl. BMV-Staatssekretär sind Sie in dem Ressort tätig, das die Fachaufsicht über das KBA führt und Zulassungsregeln verantwortet. Mehrere EU-Staaten (zB NL, DK, BE) haben Teslas Level-2-System „FSD Supervised" bereits national freigegeben; in Deutschland ist es weiterhin nicht nutzbar. Auf Instagram deuteten Sie an, dass hierzu „noch in diesem Monat" etwas komme.

Zwei Fragen:

1) Bezieht sich Maßnahme 12 des Koalitionspakets – und Ihr Kommentar – auch auf privat genutzte L2-Systeme wie FSD Supervised, oder nur auf fahrerlose L4-Angebote (zB Robotaxis)? Wenn nur L4, warum?

2) Setzen Sie sich persönlich aktiv dafür ein, dass FSD Supervised zeitnah freigegeben wird? Falls nein: Welche regulatorischen oder anderen Gründe sprechen für Sie dagegen?

Ein zügiges Vorgehen läge auch wirtschaftspolitisch nahe: Teslas Wachstum stärkt den Standort Brandenburg, und eine Zulassung wäre ein sichtbares Signal für Innovationsfreundlichkeit.

Herzlichen Dank,
T. G.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr G.,

Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.07.2026 zur Zulassung von Tesla‑Fahrzeugen mit dem System „FSD Supervised“.

Das Bundesministerium für Verkehr misst dem Hochlauf des autonomen Fahrens und der Vereinfachung von Zulassungsregelungen eine hohe Bedeutung bei. Die niederländische Genehmigungsbehörde RDW hat für mit dem System „FSD Supervised“ ausgestattete Fahrzeuge von Tesla eine Genehmigung nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858 erteilt. Dabei handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung. Sie ermöglicht es Herstellern, Fahrzeuge oder Fahrzeugkomponenten zuzulassen, die auf neuen, innovativen Konzepten beruhen und von bestehenden europäischen Vorschriften zur Typgenehmigung abweichen. Eine Genehmigung nach Artikel 39 ist nicht automatisch in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union gültig.
Die Niederlande haben die Europäische Kommission sowie die übrigen Mitgliedstaaten über die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung informiert und die Genehmigungsunterlagen übermittelt. Diese Unterlagen werden derzeit gemeinsam mit dem Kraftfahrt‑Bundesamt (KBA) mit Blick auf Verkehrssicherheitsaspekte ausgewertet. Dem KBA wird voraussichtlich noch im Juli ein Tesla‑Fahrzeug zur eigenständigen Erprobung des Systems zur Verfügung gestellt, um eine fundierte deutsche Position dazu zu erarbeiten.

Die Entscheidung über die Typgenehmigung erfolgt nach einer Abstimmung über die europaweite Genehmigung des Systems „FSD Supervised“ im Rahmen des Technical Committee – Motor Vehicles. Bei einem positiven Votum erlässt die Europäische Kommission einen Durchführungsrechtsakt, der die niederländische Genehmigungsbehörde ermächtigt, eine in der gesamten Europäischen Union gültige Typgenehmigung zu erteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Hirte
 

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