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Christian Haase
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Frage von Johannes G. •

Wie werden Sie bei der Kopplung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Entwicklung der durchschnittlichen Lebenserwartung stimmen? Vielen Dank

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Die gesetzliche Rente ist eine der tragenden Säulen unseres Sozialstaats. Damit dieser Grundsatz auch in Zukunft weiter gültig bleibt muss unser Rentensystem erneuert bzw. reformiert werden. Ohne diesen Reformschritt, mit den aktuellen Regelungen, würden die Beitragssätze massiv steigen (bis 2050 um 21 Prozent) und das Rentenniveau trotzdem sinken (im gleichen Zeitraum um 2 Prozent). Dieser Entwicklung wird ursächlich dadurch hervorgerufen, dass in unserer älter werdenden Gesellschaft immer weniger beitragszahlenden Personen einer wachsenden Zahl von Leistungsempfängern gegenüberstehen. Damit die gesetzliche Rente nicht der Dysfunktionalität anheimfällt, wurde von der Bundesregierung eine unabhängige Kommission (Alterssicherungskommission ASR) ins Leben gerufen, die einen Reformplan mit über 30 Empfehlungen erarbeitet und vorgelegt hat. Einer dieser Punkte beinhaltet auch die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung: 

"Empfehlung 5: Die Kommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze nach 2031 bei einem weiteren Anstieg der Lebenserwartung moderat anzupassen. Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt soll so an die Lebenserwartung gekoppelt werden, dass sich die Änderungen der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufteilen. Ergäbe sich eine Entwicklung der Lebenserwartung anhand der aktuellen mittleren Annahmen des Statistischen Bundesamtes, würde das bedeuten, dass die Regelaltersgrenze im Zeitraum zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre angehoben würde. Die Kommission spricht sich für eine regelmäßige Überprüfung aus, ob die der Anhebung der Regelaltersgrenze zugrundeliegenden Rahmenbedingungen und Annahmen weiterhin zutreffen – sei es durch das Parlament oder sei es durch ein Gremium wie z. B. den Sozialbeirat." 

Unter diesem Link können Sie sämtliche Empfehlungen einsehen:

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2196306/2444780/0fcbf810775351c64007ee6cb2c7cad9/2026-06-24-bericht-alterssicherungskommission-data.pdf?download=1

Im Klartext bedeutet dies Folgendes: Legt man die aktuell erwartete Lebenserwartung zugrunde, dann wären die Altersgrenzen ab dem Jahr 2032 etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr anzupassen.

Insgesamt kann ich diese Empfehlung der Alterssicherungskommission gut nachvollziehen. Leider kann ich Ihre Frage trotzdem nicht abschließend beantworten, da die Bundesregierung dem Bundestag noch keinen Gesetzentwurf zur Beratung und Abstimmung vorgelegt hat. Ich bitte dabei auch zu beachten, dass die über 30 weiteren Empfehlungen auch Teil dieses Gesetzentwurfes sein werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Haase MdB

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