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Christian Görke
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Frage von Ulf R. •

Was tun Sie, damit die Sorgen der Bürger bei Fehlverhalten von Flugzeugführern und FBB aus Sicht des Gesundheitschutzes erst genommen werden

Fluggesellschaften und Politik verweisen auf den
https://fluglaermschutzbeauftragter-ber.de/.- oder ausgeurteilte Gesetze, die wissenschaftlich im Gesundeheistschutz nicht nachzu vollziehen sind
Die Beschwerden meiner Familie gegen unzureichenden Schallschutz, Gesundheitsgefährdung, unerträglichen Fluglärm , besonders in den Nachtrandstunden, in der Nacht und durch Abweichen von den Flugrouten wird immer abgetan, und Sommer, Herbst, Winter, Frühling, Tag und Nacht immer als alternativlose Begründung angeführt.

Ist der Name Fluglärmschutzbeauftragten, gewählt worden, um die Wirtschaftlichkeit der Fluggesellschaften auf Kosten der Anlieger zu fördern ?
Was tun Sie, damit die Sorgen der Bürger bei Fehlverhalten von Flugzeugführern und FBB aus Sicht des Gesundheitschutzes erst genommen werden ?.

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Antwort von
DIE LINKE

Ich teile Ihren Ärger darüber, wie mit den vom Fluglärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern des Flughafens BER derzeit umgegangen wird. Von dem versprochenen „weltbesten Schallschutz“ kann wahrlich keine Rede sein.

Was wir seit der Eröffnung des BER im vergangenen Herbst beobachten können ist, dass der auf Grund theoretischer Modelle festgelegte Anwendungsbereich für das Schallschutzprogramm in der Praxis nicht ausreicht. Deshalb fordern wir als Linksfraktion im Landtag Brandenburg eine ergebnisoffene Überprüfung und Erweiterung des Schallschutzprogramms.

Unabhängig davon hat meine Partei die Entscheidung für die Gemeinde Schönefeld als Standort des neuen Hauptstadtflughafens stets abgelehnt, weil durch dessen Lage im unmittelbaren Berliner Umland von Anfang an eine erhebliche Belastung der Anwohnerinnen und Anwohnern durch Fluglärm zu erwarten war. Wir konnten uns seinerzeit mit dieser Position nicht durchsetzen, haben aber stets darauf gedrungen, dass dann zumindest ein strenges Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr verhängt wird. Diese Forderung wurde durch das in Brandenburg im Jahr 2012 erfolgreich abgeschlossene Volksbegehren untermauert. Der Landtag hat diesem Volksbegehren am 27.02.2013 zugestimmt. Leider war das parallel in Berlin laufende Volksbegehren nicht erfolgreich und verfehlte die erforderliche Anzahl an Unterschriften. Deshalb stimmt des Land Berlin bislang einem strengen Nachtflugverbot am BER nicht zu. Weil auch die Bundesregierung ein solches ablehnt, fehlt leider die Mehrheit dafür, das Nachtflugverbot durchzusetzen. Das finde ich mehr als bedauerlich.

Seit der Inbetriebnahme des BER im vergangenen Oktober zeigt sich – trotz der niedrigeren Flugzahlen in Folge der Corona-Pandemie – bereits sehr deutlich die erhebliche Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner. Ein erneuter Anlauf, mit Berlin und der Bundesregierung über das Nachtflugverbot zu verhandeln, ist deshalb jetzt angezeigt. Dafür setze ich mich bisher im Landtag Brandenburg und ggf. bald im Deutschen Bundestag ein. Ob diese Forderung erfolgreich sein wird, hängt nicht zuletzt vom Ausgang der Bundestagswahl und der Abgeordnetenhauswahl in Berlin ab. DIE LINKE tritt zu beiden Wahlen mit der klaren Forderung nach einem konsequenten Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr an.
 

Mit freundlichen Grüßen

Christian Görke

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