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Christian Ehler
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Frage von Hendrik F. •

Sie stimmten gegen den Änderungsantrag, der das Patentieren von Saatgut hätte verhindern können. Christliches Menschenbild und problematisches Patentieren von Gottes Schöpfung paßt für Sie zusammen?

Darstellung des Abstimmungsverhaltens der EU Abgeordneten zum Änderungsantrag Saatgutrecht etc. https://www.arche-noah.at/media/2026_06_17_abstimmungsverhalten_der_eu-abgeordneten.pdf

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Antwort von CDU

Lieber Herr F.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich bin überzeugt: Europa darf sich bei neuen Züchtungsmethoden nicht weiter abhängen lassen. NGT können dazu beitragen, Pflanzen schneller widerstandsfähiger gegen Trockenheit, Krankheiten oder Schädlinge zu machen. Gerade angesichts von Klimawandel, Ertragsdruck und zunehmenden Pflanzenkrankheiten brauchen unsere Landwirtschaft und unsere Züchtungsunternehmen zusätzliche Werkzeuge. Wichtig ist dabei, genau zu unterscheiden. Bei NGT-1 geht es um Veränderungen, die auch natürlich oder durch konventionelle Züchtung entstehen könnten und bei denen die Eingriffe präzise und begrenzt bleiben. Solche Pflanzen sollten aus meiner Sicht nicht pauschal wie klassische Gentechnik behandelt werden. Das ist der Kern des neuen Rechtsrahmens.

Gleichzeitig heißt das nicht, dass es keinerlei Kontrolle oder Transparenz gibt. Der Bioanbau bleibt ausgenommen. Saatgut und anderes pflanzliches Vermehrungsmaterial werden gekennzeichnet. Zudem muss die Einstufung als NGT-1 behördlich geprüft werden. Damit bleibt nachvollziehbar, welche Sorten unter diese Kategorie fallen. Landwirte können bei der Aussaat bewusst entscheiden, ob sie NGT-Saatgut nutzen oder darauf verzichten möchten. Auch „Ohne Gentechnik" und andere entsprechende Produktionsweisen bleiben damit möglich und können weiterhin positiv herausgestellt werden.

Klar ist aber auch: Innovation darf nicht zu neuen Abhängigkeiten führen. Kleine und mittelständische Züchter müssen wirksam geschützt werden und auch künftig eigenständig arbeiten können. Dafür brauchen wir starke Züchterausnahmen, mehr öffentliche Aufsicht und einen verlässlichen Zugang für kleine Unternehmen.

Zur Frage der Patentierbarkeit, die Sie ansprechen: Mir ist bewusst, dass gerade dieser Punkt viele Sorgen bereitet, und ich nehme das ernst. Die NGT-Verordnung selbst ist dafür aber nicht das richtige Regelungsinstrument. Patentfragen werden durch die europäische Biopatent-Richtlinie und das Europäische Patentübereinkommen geregelt, nicht durch das Sortenrecht. Eine pauschale Ausnahme an dieser Stelle hätte zudem erhebliche Rechtsunsicherheit für Behörden, Züchter und Patentämter geschaffen, ohne das eigentliche Problem an der Wurzel zu lösen. 

Umso wichtiger ist nun die weitere Umsetzung durch die Kommission in der nachgelagerten Rechtssetzung. Daran werde ich die Kommission sehr genau messen. Die Technologie bietet große Chancen, aber sie muss so geregelt werden, dass sie der Landwirtschaft in der Breite dient und die Vielfalt der europäischen Züchtungslandschaft erhalten bleibt.

Ihr

Dr. Christian Ehler MdEP

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