Der theoretisch erreichbare Höchstbetrag ist bei 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung gedeckelt und wird erst nach 26 Mitgliedsjahren erreicht. Die meisten Abgeordneten gehören dem Bundestag nur zwei bis drei Wahlperioden an.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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