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Christian Doleschal
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Frage von Markus L. •

Sehr geehrter Herr Doleschal, finden Sie es richtig, dass nun wieder versucht wird, unter dem Deckmantel des Kinder- & Jugendschutzes alle EU-Bürger*innen einer Online-Chat-Kontrolle zu unterwerfen?

Ich nehme Bezug auf den Vorschlag der EU-Kommission, die den Titel "Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council laying down rules to prevent and combat child sexual abuse" trägt, vgl. https://netzpolitik.org/wp-upload/2024/05/2024-05-28_Council_Presidency_LEWP_CSAR_Compromise-texts_9093.pdf.

Massenüberwachung ist quasi immer, genauso auch hier der völlig falsche Ansatz, vgl. https://www.patrick-breyer.de/en/posts/chat-control/#wrong-approach.

Stattdessen müssten völlig andere Maßnahmen getroffen werden, um Kinder und Jugendliche online und vor den eigentlichen Täter*innen zu schützen: https://www.patrick-breyer.de/en/posts/chat-control/#alternatives

Ich erwarte von Ihnen, dass Sie sich dafür einsetzen, eine solche anlasslose Überwachung aller EU-Bürger*innen zu verhindern!

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die offenen Worte zum Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft zur „Verordnung zur Prävention und Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Internet“ – im öffentlichen Raum auch als „Chatkontrolle“ bekannt.

Lassen Sie mich vorwegnehmen: Eine pauschale, anlasslose Überwachung aller EU-Bürgerinnen und Bürger darf es nicht geben. Daran halte ich fest. Gleichzeitig gilt aber auch: Wir müssen alles daransetzen, Kinder im digitalen Raum wirksam vor Missbrauch zu schützen. Diese Verbrechen gehören zu den schlimmsten überhaupt und sie finden leider tagtäglich auch im Internet statt.

Der aktuelle Ratsvorschlag nähert sich stark dem Ursprungstext der Kommission an. Ziel ist es, eine Mehrheit unter den Mitgliedstaaten zu finden, um auf EU-Ebene handlungsfähig zu werden. Dabei sieht der Kompromisstext klare Leitplanken vor:

  • Cybersicherheit soll geschützt bleiben, indem Erkennungstechnologien vor einer Zulassung streng auf Wirksamkeit und Risiken geprüft werden.
  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird nicht angetastet: Anbieter dürfen weiterhin die höchsten Standards einsetzen.
  • Eine Erkennung soll – wenn überhaupt – nur auf den Endgeräten der Nutzer vor einer Übertragung stattfinden, niemals während der Übertragung oder auf Servern. Voraussetzung ist zudem die Zustimmung der Nutzer.

Das Europäische Parlament hat hierzu bereits im November 2023 eine klare Position bezogen. Im LIBE-Ausschuss haben wir mit breiter Mehrheit beschlossen, dass Verschlüsselung unverzichtbar ist und nicht geschwächt werden darf. Gleichzeitig haben wir betont: Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Ermittlungsbehörden brauchen wirksame Instrumente, um Täter zu verfolgen und Opfer zu schützen – aber immer mit Augenmaß und unter Wahrung der Grundrechte.

Mir ist wichtig: Mehr Prävention – keine „Chatkontrolle“. Unser Ansatz im Parlament setzt genau hier an: Stärkung des Kinderschutzes im Netz, bessere Opferrechte und ein starkes EU-Zentrum für den Schutz von Kindern.

 

Mit besten Grüßen

Christian Doleschal



 

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