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Frage von Thomas P. •

Frage an Christel Oldenburg von Thomas P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

1.Was passiert, damit die Verteilung der Geflüchteten auf die Bezirke und Stadtteile nach Schlüssel gerechter vonstatten geht?

2. Müsste man die Einhaltung von Verkehrsregeln durch E-Roller- benutzer angesichts der objektiven Gefährdungslage für Passanten nicht wirksamer kontrollieren?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner gestellten Fragen

MfG --- Thomas P.

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Antwort von
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1.Was passiert, damit die Verteilung der Geflüchteten auf die Bezirke und Stadtteile nach Schlüssel gerechter vonstatten geht?

Flüchtlinge werden in Hamburg auf der Grundlage eines Orientierungs- und Verteilschlüssels untergebracht. Im April 2017 hatten sich die Bürgerschaftsfraktionen von SPD, Grünen und der Zentrale Flüchtlingskoordinator mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“auf die entsprechende Regelung geeinigt. Danach werden bei der Auswahl eines Standorts für eine Flüchtlingsunterkunft die Kriterien Einwohnerzahl (40 Prozent), Fläche (20 Prozent) und Sozialmonitoring (40 Prozent) berücksichtigt. Das Sozialmonitoring wird in Hamburg seit dem Jahr 2010 genutzt, um frühzeitig soziale Probleme erkennen zu können. Die Ergebnisse des Orientierungs- und Verteilschlüssel fließen dann in die finale Standortentscheidung ein. Mit dem Schlüssel ist ein Instrument geschaffen worden, dass eine Überbelastung flächenstarker Stadtteile abfedert.

2. Müsste man die Einhaltung von Verkehrsregeln durch E-Roller- benutzer angesichts der objektiven Gefährdungslage für Passanten nicht wirksamer kontrollieren?

Bürgerschaft und Senat haben gemeinsam dafür gesorgt, dass Unternehmen in Hamburg zusätzlich zum Bundesgesetz eine freiwillige Vereinbarung abschließen. Damit wollen wir erreichen, dass ausgeliehene Elektro-Tretroller nicht achtlos liegen gelassen und beim Fahren, Entleihen und auch beim Abstellen sinnvoll in den Straßenraum integriert werden. Wer mit dem E-Roller durch Hamburg fährt, muss sich genauso an die Straßenverkehrsregeln halten wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch. E-Roller dürfen auf Radwegen fahren und nur ausnahmsweise auf der Straße, wenn keine Radwege existieren. Das Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen ist hingegen immer verboten. Seit kurzem sind E-Roller erst zugelassen und es gibt noch keine validen Erfahrungswerte. Deshalb ist erst einmal abzuwarten, wie sich die Gesamtsituation mit E-Rollern in der Zukunft entwickelt. Als Verkehrsmittel für kurze Wege können die neuen Elektro-Tretroller den Mobilitätsmix sinnvoll ergänzen und eine Chance für moderne Fortbewegung in Hamburg sein.

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