Eine verfassungsrechtliche Prüfung über ein hypothetisches Verbot ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Verbot nicht ausreichend gegenüber den Herstellern gerechtfertigt werden kann und einen Eingriff in ihre Grundrechte der Berufs- und Meinungsfreiheit darstellen würde.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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