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Antwort 12.02.2024 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Welche Lebensmittel im Einzelnen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, ergibt sich aus Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes. Da z.B. Hafer- und Sojamilch nicht in der Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes enthalten sind, unterfallen sie der Regelbesteuerung.

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Antwort ausstehend von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Antwort 12.02.2024 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das bestehende Aroma-Verbot wurde seitens der Bundesregierung am 22. Juni 2023 ausgeweitet. Diese Verschärfung findet bedauerlicherweise keine Anwendung auf E-Zigaretten, allerdings hat sich der Drogenbeauftragte der Bundesregierung bereits dafür ausgesprochen, das Verbot auch auf E-Zigaretten auszudehnen.

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Antwort 13.03.2024 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ob die Einführung einer Zuckersteuer ein geeignetes Mittel ist, muss auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse geprüft werden.

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Antwort 13.03.2024 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich übe dieses ehrenvolle Amt mit ganzer Kraft und aller gebotenen Demut aus und versuche, die unterschiedlichen Interessen von Ernährungssicherheit, Artenvielfalt und Klimaschutz im Interesse aller zusammenzubringen.

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Antwort 02.07.2024 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Hierzu wird meiner Kenntnis nach von den Behörden derzeit ermittelt, zudem gibt es Recherchen von Journalisten, die öffentlich verfügbar sind. Mir ist nicht ersichtlich von welcher Quelle ich im Vorhinein hätte informiert werden können.