Antwort 02.07.2024 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bislang gibt es noch keine verbindlichen Höchstmengen für Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungsmitteln, es ist jedoch vorgesehen, hier europaweit gültige Standards zu etablieren.

Pressefoto/Grüne im Bundestag/S. Kaminski/CC BY-ND 3.0 DE
Bislang gibt es noch keine verbindlichen Höchstmengen für Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungsmitteln, es ist jedoch vorgesehen, hier europaweit gültige Standards zu etablieren.
In Deutschland regelt die EU-Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung (LMIV), dass bei vorverpackten Lebensmitteln der Alkoholgehalt über das Zutatenverzeichnis klar ersichtlich sein muss
Ja, das kann sehr gut sein!