Ausschussvorsitzende/-r wird nur, wer eine Mehrheit der Abgeordneten des entsprechenden Ausschusses hinter sich versammeln kann. Es obliegt daher dem jeweiligen Kandidaten, die Mehrheit der Ausschussmitglieder zu überzeugen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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